Die HAltung ist doch die anstehende Legalisierung.
Die Möglichkeit des nachsteuerns ist ebenfalls bereist eingeplant. Daher die Freigabe nur auf Dual Use Geräte. Da hat er später die geringste Eingriffsschwelle. Nichts muss eingezigen oder entschädigt werden.
In sich logisch und vorausschauend.
Wieso? Weil man das Vorsatzgerät weiterhin unmontiert benutzen darf?