Zeiss Garantie ?

G

Gelöschtes Mitglied 26066

Guest
"nochmals mit Zeiss gesprochen"? Nein. Ich hab Kritik geäußert dass dies keine Garantie-Erfüllung sei sondern nur faktisch bedeutet ich soll / muss ein neues Fernglas kaufen... eigentlich so im Ergebnis wie wenn ich keinen Garantieanspruch hätte...
Daraufhin wurde mir erklärt dass es Zeiss per Garantiebestimmungen frei steht wie reagiert wird: Reparatur (geht nicht, keine Ersatzteile mehr), Austausch (geht nicht, Fernglas wird nicht mehr produziert) Ersatz (höherwertig, Kunde muss geforderten Betrag bezahlen).
Meine Kritik war Zeiss egal... auch mein Hinweis dass ich zwei Zielfernrohre mir zeitnah kaufen werde und ich überlege ob es Zeiss ZF's werden sollen... egal...
Mir war's dann auch egal, Kahles K624i gekauft und S&B 3-20x50 PM2 Ultra Short, und ach ja einen Entfernungsmesser hab ich auch gekauft... von Leica..., die haben wohl gedacht ich sag dass nur so...
Das reklamierte Fernglas wurde dann aufgrund meines Wunsches mir wieder per Post zugesandt. Bei allem was mit Optik zu tun hat und in meinem Ermessensspielraum ist werde ich um Zeiss einen sehr großen Bogen machen... Große Garantiezeiträume versprechen offensichtlich nicht dass wofür sie stehen (sollten)...
 
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Wheelgunner_45ACP

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Ja ist so abgelaufen…, laut Garantiebedingungen kann Zeiss bestimmen wie sie damit umgehen: Reparatur, Austausch, Ersatz…

Reparatur geht nicht mehr, keine Ersatzteile mehr
Austausch gleiches Fernglas geht nicht mehr, wird nicht mehr produziert...
Bleibt nur noch Ersatz...

Das Problem ist wohl das ein Ersatzgerät höherwertig ist…
Dann gibt es immer noch die Option von "Trade In" mit Rabat, nicht einfach den Listenpreis anbieten. Aber das hängt immer auch am Alter des einzutauschenden Teils. Wenn das schon 20 Jahre war, kann ich den Hersteller durchaus verstehen, wenn nahezu kein Rabat auf das Neuteil gegeben wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Geht mir genauso... ich weiß auch nicht ob dies so rechtens ist? Jedenfalls ist der Preis den Zeiss für das höherwertige Ersatzglas verlangte der Gleiche wie ich im Internet fand bei günstigen Zeiss-Händlern.
Mit einem Zeiss Zielfernrohr hatte ich auch mal schlechte Erfahrungen... mit einem Anderen aber Gute. Beide Zielfernrohre habe ich verkauft. Als Ersatz andere Optiken (Zielfernrohre) gekauft...

Warst du dem von Zeiss ein terra angeboten wurde? Was ist an der chinaware höherwertiger??
 
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Gelöschtes Mitglied 26066

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Dann gibt es immer noch die Option von "Trade In" mit Rabat, nicht einfach den Listenpreis anbieten. Aber das hängt immer auch am Alter des einzutauschenden Teils. Wenn das schon 20 Jahre war, kann ich den Hersteller durchaus verstehen, wenn nahezu kein Rabat auf das Neuteil gegeben wird.
Keine Ahnung... was Sie meinen... jedenfalls wollte ich meinen berechtigten (Garantie)-Anspruch gelten machen (was ja auch bestätigt wurde). War ich beim Kundendienst von Zeiss gelandet oder auf einem Basar? Wo über Preise gefeilscht wird... Muss ich die belehren wie sie ihren Job zu machen haben? Damit ein zufriedener Kunde wieder was bei ihnen kauft?

Warst du dem von Zeiss ein terra angeboten wurde? Was ist an der chinaware höherwertiger??
Das musst du Zeiss fragen... nicht mich... wenn ich das hier so lese war ich anscheinend mehr Bittsteller als Kunde. Aber feilschen tue ich da nicht sondern Konsequenzen ziehen! Siehe mein Post #46

Das Zeiss Fernglas 10x25B von vor rund 28 Jahren war damals mit über 800 DM bei einem Händler hier vor Ort. Er hatte es im Preis reduziert als ich es damals kaufte. Den Händler gibt es schon lange nicht mehr...
 
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Keine Ahnung... was Sie meinen... jedenfalls wollte ich meinen berechtigten (Garantie)-Anspruch gelten machen (was ja auch bestätigt wurde). War ich beim Kundendienst von Zeiss gelandet oder auf einem Basar? Wo über Preise gefeilscht wird... Muss ich die belehren wie sie ihren Job zu machen haben? Damit ein zufriedener Kunde wieder was bei ihnen kauft?


Das musst du Zeiss fragen... nicht mich... wenn ich das hier so lese war ich anscheinend mehr Bittsteller als Kunde. Aber feilschen tue ich da nicht sondern Konsequenzen ziehen! Siehe mein Post #46

Das Zeiss Fernglas 10x25B von vor rund 28 Jahren war damals mit über 800 DM bei einem Händler hier vor Ort. Er hatte es im Preis reduziert als ich es damals kaufte. Den Händler gibt es schon lange nicht mehr...

Es gibt auch Firmen, die bei einer gewissen "Art" der Kommunilation eher auf sturr schalten??!!
Bei dir hat sich mächtig etwas angestaut. Durchaus verständlich.
Ich persönlich habe aber die Erfahrung gemacht, das wenn man - trotz Unmut - freundlich miteinander spricht, es meist zu einem guten Kompromiss kommt. Das hat für mich nichts mit "Basar" zu tun.

Wenn Du dein Auto verkaufen willst, setzt Du ja auch nicht den niedristen Preis den Du dir wünscht in die Anzeige ein, oder?
 
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Wenn Du dein Auto verkaufen willst, setzt Du ja auch nicht den niedristen Preis den Du dir wünscht in die Anzeige ein, oder?

Stimmt macht (normalerweise) keiner.
Aber das sind Äpfel mit Birnen verglichen.

Jägerthor hat einen (von Zeiss selbst bestätigten) bestehenden Garantieanspruch.
Reparieren kann Zeiss nicht, 1 zu 1 austauschen auch nicht.
Also bietet Zeiss ein anderes Glas an.
Dann sollte das Angebot aber wirklich so sein, daß der Garantienehmer auch einen WIRKLICHEN Vorteil hat.
Wenn das Glas zum gleichen Preis angeboten wird, wie man es bei anderen Händlern findet, sehe ich das als Verarschung an.

ICH würde da nochmal nachhaken und fragen ob es kein besseres Angebot geben würde, da.....

Allerdings sehe ich das auf der anderen Seite so wie Jägerthor:
Einen türkischen Basar würde ich auch nicht aufmachen.

Ich weiß nicht wie das ein Richter sehen würde, wenn berechtigte Garantieansprüche nicht erfüllt werden.
 
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Stimmt macht (normalerweise) keiner.
Aber das sind Äpfel mit Birnen verglichen.

Jägerthor hat einen (von Zeiss selbst bestätigten) bestehenden Garantieanspruch.
Reparieren kann Zeiss nicht, 1 zu 1 austauschen auch nicht.
Also bietet Zeiss ein anderes Glas an.
Dann sollte das Angebot aber wirklich so sein, daß der Garantienehmer auch einen WIRKLICHEN Vorteil hat.
Wenn das Glas zum gleichen Preis angeboten wird, wie man es bei anderen Händlern findet, sehe ich das als Verarschung an.

ICH würde da nochmal nachhaken und fragen ob es kein besseres Angebot geben würde, da.....

Allerdings sehe ich das auf der anderen Seite so wie Jägerthor:
Einen türkischen Basar würde ich auch nicht aufmachen.

Ich weiß nicht wie das ein Richter sehen würde, wenn berechtigte Garantieansprüche nicht erfüllt werden.


Ein Richter würde sich am Kopf kratzen, dass er sich mit so einem Mist beschäftigen muss. Ich vermute er würde die Kaufquittung als Beleg für das Kaufdatum einfordern. Ist diese vorhanden? Die Anwälte würden sich zudem freuen, monetäre Freude halt.

Aber Du hast natürlich recht!
Ich glaube, dass wenn man mit Zeiss freundlich spricht, wo denn das Entgegenkommen bei diesem Fall ist, man sich sicherlich einigen wird.
Was das mit einem Basar zu tun hat erschliesst sich mir nicht so ganz. Reden hilft .... oft!
 
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Garantie ist nix einklagbares. Das gibt der Hersteller freiwillig, oder nicht.
 
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Hm. Wir reden hier über ein Fernglas welches nach 28 Jahren (!) eine Undichtigkeit zeigt. Zeiss hat bestätigt das Garantiefall vorliegt? Also nach 28 Jahren eine Anspruch aus Manterialmangel, oder Fertigungsmangel.

Ich kann mir beim besten Willen kaum vorstellen wie so ein Anspruch gerchtfertigt sein soll, bzw belegbar. Heisst aber auch das ich solch langen Garantieversprechen für wenig seriös halte. Wie soll das ein Hersteller ernsthaft gewährleisten?
 
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Damit eine Garantie wirksam ist, muss diese zunächst erklärt werden. Durch die einseitige Erklärung der Garantie wird der Garantiegeber rechtlich an diese gebunden. Wichtig ist, dass Garantieansprüche unabhängig von gesetzlichen Mängelansprüchen bestehen. Oftmals werden Garantien deswegen auf bestimmte Teilbereiche beschränkt, da der Verbraucher durch seine Mängelrechte ausreichend geschützt ist. Bei einer Haltbarkeitsgarantie besteht eine Vermutung zugunsten des Käufers. Wenn also der Garantiefall im Garantiezeitraum auftritt, wird automatisch die Garantie ausgelöst, ohne dass der Käufer dies nochmals gesondert nachweisen muss. Es wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe der Ware (Gefahrübergang) vorhanden war.
Um zu vermeiden, dass sich der Garantiegeber im Garantiefall von seiner Ersatzpflicht befreit, wurde in § 444 BGB festgelegt, dass ein Haftungsausschluss bei Erklärung einer Garantie nicht wirksam ist. Insbesondere bei eBay oder anderen Online-Marktplätzen führt der Verkäufer neben der Produktbeschreibung und den Modalitäten der Zahlungsabwicklung einen Haftungsausschluss an. Besteht gleichzeitig eine Garantie ist dies rechtlich unwirksam.
Die Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie führt nach Erklärung zu einem vertraglichen Erfüllungsanspruch. Dieser verjährt nach überwiegender Meinung nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Fristbeginn ist der Schluss des Jahres in dem der Käufer den Mangel entdeckt hat, beziehungsweise ihn hätte entdecken müssen.

Ich denke schon, daß man das einkalgen könnte (siehe Text oben).
Es sei denn Zeiss hat in der Garantieversprechung Undichtigkeiten ausdrücklich ausgeschlossen.
Ansonsten dürfen die die Haftung gemäß §444 nicht ausschliessen.

Und ich denke auch, daß man da von Zeiss ein anderes Angebot erwarten kann.
 
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Hm. Wir reden hier über ein Fernglas welches nach 28 Jahren (!) eine Undichtigkeit zeigt. Zeiss hat bestätigt das Garantiefall vorliegt? Also nach 28 Jahren eine Anspruch aus Manterialmangel, oder Fertigungsmangel.

Ich kann mir beim besten Willen kaum vorstellen wie so ein Anspruch gerchtfertigt sein soll, bzw belegbar. Heisst aber auch das ich solch langen Garantieversprechen für wenig seriös halte. Wie soll das ein Hersteller ernsthaft gewährleisten?

Genau. Die Frage ist ja auch, wie die Garantiebedingungen ausschauen, die vor 28 Jahren zugesagt wurden. Gibt es Ausschlüsse?
 

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