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Danke an dieser Stelle für die Darstellung der Rechtslage in den Ländern - sehr sachlich dargestellt und solide geschrieben. Die Hinweise zu Konfliktvermeidungen sind auch durchdacht.
Eine kleine Anmerkung habe ich allerdings, weil das zufällig gerade ein Thema bei uns im Revier (4 große Reiterhöfe) ist. Leider sind die Ländergesetze oft völlig hinfällig, weil im Wald gar nicht geritten wird - es wird das Pferd spazierengeführt. Bei uns in BW greift zum Beispiel eine Regelung, die das Reiten auf Wanderwegen unter 3m Breite konkret verbietet und es ausdrücklich nur auf Straßen oder "dafür geeigneten Wegen" erlaubt. Auch das Fahren von Gespannen ist geregelt. Der Gesetzgeber macht aber keinerlei Angaben zum Führen von Pferden. Nach dem Grundsatz, dass alles, was nicht explizit verboten ist, erlaubt ist, muss man jederzeit in jedem Gelände mit - ja was sind das eigentlich... - Flanierpferden (?) rechnen.
P.S.: Die machen teils auch Nachtwanderungen...
Eine kleine Anmerkung habe ich allerdings, weil das zufällig gerade ein Thema bei uns im Revier (4 große Reiterhöfe) ist. Leider sind die Ländergesetze oft völlig hinfällig, weil im Wald gar nicht geritten wird - es wird das Pferd spazierengeführt. Bei uns in BW greift zum Beispiel eine Regelung, die das Reiten auf Wanderwegen unter 3m Breite konkret verbietet und es ausdrücklich nur auf Straßen oder "dafür geeigneten Wegen" erlaubt. Auch das Fahren von Gespannen ist geregelt. Der Gesetzgeber macht aber keinerlei Angaben zum Führen von Pferden. Nach dem Grundsatz, dass alles, was nicht explizit verboten ist, erlaubt ist, muss man jederzeit in jedem Gelände mit - ja was sind das eigentlich... - Flanierpferden (?) rechnen.
P.S.: Die machen teils auch Nachtwanderungen...