Ein Freund hat mich kontaktiert, da er die Aussagen von Polizei und Waffenbehörde nicht glauben konnte.
Mangels praktischer Erfahrung und den letzten Änderungen im Waffenrecht konnte ich ihm leider auch nicht wirklich weiter helfen.
Ausgangslage:
* Nach dem Tod des Großvaters wird ein 98er gefunden (1937 Mauser Oberndorf - Portugiese)
* Zustand recht gut, nur der Schlagbolzen fehlt. Die derzeit nicht schussbereite Waffe ließe sich also problemlos wieder in einen scharfen Zustand versetzen, mit frei erwerbbaren Teilen.
* Der Finder hat den Fund der Polizei gemeldet
* Die Polizei fand das recht unspektakulär und hat den Finder mit den Worten: "Ja wenn sie sich das als Antiquität an die Wand hängen wollen, dann machen se das doch. Watt sollen wir denn jetzt damit?" verabschiedet
* Der Finder fand diese Aussage etwas befremdlich und hat noch bei der Waffenbehörde des Kreis angerufen
* Die Waffenbehörde empfahl sich an einen Büma Zwecks Deko-Umbau zu wenden, sonst Verschrottung.
* Was schriftliches gibt es noch nicht, kann aber nicht mehr lange dauern.
* Er hat einen lokalen Büma angerufen, dieser macht aber keine Deko umbauten und kannte sich auch nicht aus.
Danach hat er sich an mich gewandt ob ich Licht ins dunkle bringen könnte.
Besteht nach aktuellem Waffenrecht die Chance diese Waffe zu "legalisieren"? Ob der Opa mal eine WBK hatte ist nicht bekannt, aber vermutlich nicht. Aus der Familie des Finders hat niemand eine WBK, Umbau auf Deko ist teuer und es wäre schade drum. Bleibt nur die Verschrottung oder ist Abgabe an EWB innerhalb Frist möglich?
Ich würde die Waffe auch auf meine WBK nehmen, wenn möglich und den Hinterbliebenen die Möglichkeit einräumen sie zu veräußern oder solange aufzubewahren bis jemand aus der Familie eine EWB hat.
Meine Behörde ist leider derzeit kaum zu erreichen und für uns ist auch nicht die selbe Behörde zuständig.
Mangels praktischer Erfahrung und den letzten Änderungen im Waffenrecht konnte ich ihm leider auch nicht wirklich weiter helfen.
Ausgangslage:
* Nach dem Tod des Großvaters wird ein 98er gefunden (1937 Mauser Oberndorf - Portugiese)
* Zustand recht gut, nur der Schlagbolzen fehlt. Die derzeit nicht schussbereite Waffe ließe sich also problemlos wieder in einen scharfen Zustand versetzen, mit frei erwerbbaren Teilen.
* Der Finder hat den Fund der Polizei gemeldet
* Die Polizei fand das recht unspektakulär und hat den Finder mit den Worten: "Ja wenn sie sich das als Antiquität an die Wand hängen wollen, dann machen se das doch. Watt sollen wir denn jetzt damit?" verabschiedet
* Der Finder fand diese Aussage etwas befremdlich und hat noch bei der Waffenbehörde des Kreis angerufen
* Die Waffenbehörde empfahl sich an einen Büma Zwecks Deko-Umbau zu wenden, sonst Verschrottung.
* Was schriftliches gibt es noch nicht, kann aber nicht mehr lange dauern.
* Er hat einen lokalen Büma angerufen, dieser macht aber keine Deko umbauten und kannte sich auch nicht aus.
Danach hat er sich an mich gewandt ob ich Licht ins dunkle bringen könnte.
Besteht nach aktuellem Waffenrecht die Chance diese Waffe zu "legalisieren"? Ob der Opa mal eine WBK hatte ist nicht bekannt, aber vermutlich nicht. Aus der Familie des Finders hat niemand eine WBK, Umbau auf Deko ist teuer und es wäre schade drum. Bleibt nur die Verschrottung oder ist Abgabe an EWB innerhalb Frist möglich?
Ich würde die Waffe auch auf meine WBK nehmen, wenn möglich und den Hinterbliebenen die Möglichkeit einräumen sie zu veräußern oder solange aufzubewahren bis jemand aus der Familie eine EWB hat.
Meine Behörde ist leider derzeit kaum zu erreichen und für uns ist auch nicht die selbe Behörde zuständig.