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Für Leute, die nichtmal die Beiträge auf der selben Seite lesen, braucht es keine reviewte Antwort.
Kannst Du ausrechnen, wenn Du die entsprechenden Parameter kennst. Für Managementzwecke wird i.d.R. mit verallgemeinerten Faustzahlen gearbeitet, da die Parameter teils deutlich schwanken können und man dan jedes Jahr eine andere Zahl rauskäme.
Das ist ein Wechselspiel. Kein Austausch --> große Teilpopulationen nötig.
Um die beiden Populationen geht es bei der "Austauschdiskussion" aber gar nicht, das hast Du verwechselt.
War wohl zu kompliziert ... Es gibt aus dem Artenschutzmanagement Schwellenwerte, die etwas darüber aussagen, wie wahrscheinlich Erbgutverluste dann jeweils sind und die man als Kenngrößen für einen entsprechend stabilen, vitalen, "günstigen Erhaltungszustand" heranziehen kann. Es gibt aber keine festgelegte Populationsgröße, die nach BNatSchG o.ä. erreicht werden muss oder höchstens erreicht werden darf, nur diese Kenngrößen als Zwischenziele und Marker.
Und wer legt das Maß fest? Wann ist es genug?
Kannst Du ausrechnen, wenn Du die entsprechenden Parameter kennst. Für Managementzwecke wird i.d.R. mit verallgemeinerten Faustzahlen gearbeitet, da die Parameter teils deutlich schwanken können und man dan jedes Jahr eine andere Zahl rauskäme.
Doch. In dem Moment, wo ich erwarte, daß ein erheblicher Austausch stattfindet.
Das ist ein Wechselspiel. Kein Austausch --> große Teilpopulationen nötig.
Grad hast uns noch erklärt, daß mehr als die Weichsel zwischen der Karpaten- und der mitteleuropäischen Tieflandpopulation liegt. Die wollen also nicht. Und gefährdet sind die beide nicht nach populationsbiologischen Maßstäben.
Um die beiden Populationen geht es bei der "Austauschdiskussion" aber gar nicht, das hast Du verwechselt.
Ach, was! Schau an.
War wohl zu kompliziert ... Es gibt aus dem Artenschutzmanagement Schwellenwerte, die etwas darüber aussagen, wie wahrscheinlich Erbgutverluste dann jeweils sind und die man als Kenngrößen für einen entsprechend stabilen, vitalen, "günstigen Erhaltungszustand" heranziehen kann. Es gibt aber keine festgelegte Populationsgröße, die nach BNatSchG o.ä. erreicht werden muss oder höchstens erreicht werden darf, nur diese Kenngrößen als Zwischenziele und Marker.