Jagdschein weg bei Verdacht / Nachtsichtvorsatz

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Im Grunde wissen wir ja alle nix.... der Jäger erlegt einen Damhirsch, läßt ihn dann unaufgebrochen noch 2h liegen, weil er auf Sauen wartet!? Ok, manche machen das. Andere bergen, brechen vor Ort auf, hängen das Stück an die Hochsitzleiter und gehen wieder nach oben... Hätte hätte Fahradkette... Zum Schluss kommt heraus, dass es doch nur ein Fuchs war und nicht abends, sondern morgens.
 
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2 Polizisten die beide Jäger sind, in einem Streifenwagen? Das ist selten!
 
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Im Grunde wissen wir ja alle nix.... der Jäger erlegt einen Damhirsch, läßt ihn dann unaufgebrochen noch 2h liegen, weil er auf Sauen wartet!? Ok, manche machen das. Andere bergen, brechen vor Ort auf, hängen das Stück an die Hochsitzleiter und gehen wieder nach oben... Hätte hätte Fahradkette... Zum Schluss kommt heraus, dass es doch nur ein Fuchs war und nicht abends, sondern morgens.
TS: „versorgt“ und will noch auf 🐗 - lesen hilft…
 
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war da nicht die Rede von Allgemeinverfügung!? Oder ists doch ein anderes Bundesland!? und nicht Bayern!?

Wenn sich die Herren Polizisten doch auskennen, dann

3.4 Für jagdliche Zwecke darf die unter Nr. 3.1 genannte Technik mit der Jagdlangwaffe bzw. dem Zielhilfsmittel verbunden sein. Dies schließt auch den Hin- und Rückweg zur Jagd, zum Schießstand bzw. zum Büchsenmacher ein.



sollten Sie das mal lesen und vielleicht verstehen! Hin und Rückweg darf, schießen von anderem Wild außer Schwarzwild "nein". Und ein auf und Absetzen ist in Sekunden möglich. Außerdem, wer sagt, dass die Nachsuche auf den Damhirsch nicht 2 oder 3 Stunden gedauert hat!? Von dem Ansitz auf SW mal ganz abgesehen. Ebenso sollten die Herren Polizisten wissen, dass ein Stück Damwild nicht in 5 Minuten geborgen und aufgebrochen ist, außerdem kann er das Stück Wild ja nach dem SW Ansitz vom Aufberechplatz geholt haben, um es in seine Kühlkammer zu hängen.

Ich sage mal voraus, selbst wenn das alles so war, wirds für den Jäger gut und die übers Zielhinausschießenden Polizisten schlecht ausgehen.

P.S. Thema IR an der Waffe: Wenn ja, dann waren es aus Norddeutschland versetzte Polizisten, die die Allgemeinverfügung jetzt mal testen wollen. (oder einfach nur eine Vermutung von Snaggles)
BL wurde nicht genannt, lesen hilft… (Damwild ist in BY auch nicht soooo verbreitet)
 

Wheelgunner_45ACP

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Interessante Konstellation, auch der Widerruf des Jagdscheines. Worauf begründen sie diesen ?

Zuwiderhandlungen gegen das Nachtjagdverbot sind ersteinmal nur Ordnungswidrigkeiten. Aus einem Verdacht direkt einen GROBEN Verstoß gegen jagdrechtliche Vorschriften abgeleitet, und damit die Zuverlässigkeit weg ?
Oder der Beschuldigte war schon angezählt . . .
 
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hin und wieder mal gehts halt daneben.... irgendwo viel der Begriff Allgemeinverfügung, das hatte ich mit Bayern in Verbindung gebracht.

Trotzdem, mir ist jetzt nicht klar, in welchem Bundesland sich das Abgespielt haben soll. Bzw. in welchem Bundesland ein Vorsatzgerät zur Zeit nur im Revier aufgesetzt werden darf.
 
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Bei einer Verkehrskontrolle außerhalb des Revieres kann es, je nach Formulierung des Jagdgesetzes, schon relevant sein. Ich kenne aber nicht alle Jagdgesetze.

Auch NRW hat da mWn eine spezielle Regelung, ich meine Nachtschicht nur vom Hochsitz aus. Ohne das Bundesland zu kennen können wir kaum etwas dazu sagen.
Ist richtig. Allerdings ist das noch lange kein Beweis dafür, dass der Damhirsch zur Nachtzeit erlegt wurde.
allenfalls ein Indiz. Wenn überhaupt.
 
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Aber bis die Sache vor Gericht durchgekaut ist und er wieder seine Erlaubnisse hat kann einige Zeit ins Land ziehen. Dazwischen der ganze Stress von wegen Waffen weg (wem überlassen usw.), bei Pächtern der Verlust der Pacht, etc. Das kann schon sehr an die Substanz gehen.
Ich denke auch mit einem versierten Anwalt der sofort dagegen vorgeht ist man gut beraten.
 
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Vielleicht hat der Jäger ein Foto vom Hirsch kurz nach der Erlegung mit seinem Smartphone gemacht. Dann könnte er mit den gespeicherten Daten beweisen das er nicht nach Sonnenuntergang den Hirsch erlegt hat.
Selbst das Erlegen nach Sonnenuntergang plus 90min dürfte weniger schwer wiegen als Jagd zur Nachtzeit mit "Technik" auf nicht zugelassenes Wild. Ich halte die Konstruktion für wackelig, wenn man ihn nicht "red handed" erwischt hat. Die Jagdbehörde hat ja sicher keine 24h-Rufbereitschaft, also wurden Waffe und JS wohl nicht sofort, der JS aber zeitnah eingezogen, Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Jetzt ist guter rechtlicher Rat teuer, aber machbar. Wenn die Story stimmt, wird es ja ein reiner Indizienprozess. Und derer sind es wohl zu wenige.
 
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Denk man sollte beide Seiten hören und es wird immer viel erzählt und geschrieben.

Bei mir im Ort wurde einem Jäger der Jagdschein entzogen. Angeblich weil KW geladen im 1er Tresor lag. Jeder wusste es besser und hat seine Meinung dazugelegt. Von kleinlich und mal nicht so haben.

Fakt war, bei Kontrolle war KW nicht auffindbar und nach etwas suchen, war diese dann durchgeladen im Nachttisch. Dies auch noch, wo da zwei Kinder im Alter von 9 und 12 Jahren im Haushalt sind.
Und dies weiß ich vom betroffenen selber.

Robert
 
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BAL

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[...]
Fakt war, bei Kontrolle war KW nicht auffindbar und nach etwas suchen, war diese dann durchgeladen im Nachttisch.
[...]
Das war bestimmt so ein Jagdschulabsolvent, der in Flecktarn und mit schallgedämpftem Sturmgewehr in den Krieg gegen das Wild zieht [edit]gezogen ist[/edit].
 
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Denk man sollte beide Seiten hören und es wird immer viel erzählt und geschrieben.

Bei mir im Ort wurde einem Jäger der Jagdschein entzogen. Angeblich weil KW geladen im 1er Tresor lag. Jeder wusste es besser und hat seine Meinung dazugelegt. Von kleinlich und mal nicht so haben.

Fakt war, bei Kontrolle war KW nicht auffindbar und nach etwas suchen, war diese dann durchgeladen im Nachttisch. Dies auch noch, wo da zwei Kinder im Alter von 9 und 12 Jahren im Haushalt sind.
Und dies weiß ich vom betroffenen selber.

Robert
war das eine verdachtsunabhängige unangemeldete Kontrolle?

Zum Thema, nur weil jemand im Dunkeln einen erlegten Damhirsch transportiert kann man nicht davon ausgehen, dass dieser tatsächlich in der Nacht mit oder ohne entsprechende Technik erlegt wurde. Muss auch schon etwas her sein. Damwild hat in der Regel ab Februar Schonzeit.
 
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Was passiert denn eigentlich, wenn eine Waffe nicht vor Ort ist und auch kein Leihschein vorgezeigt werden kann? Wird dann aus der Waffenkontrolle gleich eine Hausdurchsuchung? Oder zieht man mit Vermerk in roter Farbe wieder von dannen? Wenn ich wüsste, dass die Wumme geladen im Schlafzimmer liegt, dann hole ich die doch dann nicht vor Zeugen raus?
 

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