war da nicht die Rede von Allgemeinverfügung!? Oder ists doch ein anderes Bundesland!? und nicht Bayern!?
Wenn sich die Herren Polizisten doch auskennen, dann
3.4 Für jagdliche Zwecke darf die unter Nr. 3.1 genannte Technik mit der Jagdlangwaffe bzw. dem Zielhilfsmittel verbunden sein. Dies schließt auch den Hin- und Rückweg zur Jagd, zum Schießstand bzw. zum Büchsenmacher ein.
sollten Sie das mal lesen und vielleicht verstehen! Hin und Rückweg darf, schießen von anderem Wild außer Schwarzwild "nein". Und ein auf und Absetzen ist in Sekunden möglich. Außerdem, wer sagt, dass die Nachsuche auf den Damhirsch nicht 2 oder 3 Stunden gedauert hat!? Von dem Ansitz auf SW mal ganz abgesehen. Ebenso sollten die Herren Polizisten wissen, dass ein Stück Damwild nicht in 5 Minuten geborgen und aufgebrochen ist, außerdem kann er das Stück Wild ja nach dem SW Ansitz vom Aufberechplatz geholt haben, um es in seine Kühlkammer zu hängen.
Ich sage mal voraus, selbst wenn das alles so war, wirds für den Jäger gut und die übers Zielhinausschießenden Polizisten schlecht ausgehen.
P.S. Thema IR an der Waffe: Wenn ja, dann waren es aus Norddeutschland versetzte Polizisten, die die Allgemeinverfügung jetzt mal testen wollen. (oder einfach nur eine Vermutung von Snaggles)