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erst mal kommen mir mehrere Faktoren in dem geschilderten Fall seltsam vor.
Aber wenn man alles versagen kann wegen Krankheiten? Viele Insulinpatienten kämen ohne selbst Auto zu fahren doch gar nicht zum Arzt, was ist mit Epileptikern u.ä. Erkrankungen, auch diese Mitmenschen werden tlw. am Straßenverkehr teilnehmen und stellen damit ein Risiko dar. Ich kenne einige ältere Jäger, die aus Gründen der Vernunft gesagt haben, ich gehe nicht mehr mit einer Waffe raus, z.B. wegen Schwindelanfällen o.ä., aber per se jedem die Lizens zu versagen, weil eine Erkrankung vorliegt, ist mehr als bedenklich...
Horrido
Hallo,
wenn Polizeibeamte die von dir geschilderten Symptome bei einem Verkehrsteilnehmer feststellen, wird ein Bericht an die Fahrerlaubnisbehörde gefertigt (und die Weiterfahrt u.U. untersagt). Ich verweise hierzu auf den Par. 2 Abs. 12 des Straßenverkehrsgesetzes.
Die Fahrerlaubnisbehörde wird dann in eigener Zuständigkeit tätig.
Grüße