Diabetes: Widerruf Jagdschein

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erst mal kommen mir mehrere Faktoren in dem geschilderten Fall seltsam vor.
Aber wenn man alles versagen kann wegen Krankheiten? Viele Insulinpatienten kämen ohne selbst Auto zu fahren doch gar nicht zum Arzt, was ist mit Epileptikern u.ä. Erkrankungen, auch diese Mitmenschen werden tlw. am Straßenverkehr teilnehmen und stellen damit ein Risiko dar. Ich kenne einige ältere Jäger, die aus Gründen der Vernunft gesagt haben, ich gehe nicht mehr mit einer Waffe raus, z.B. wegen Schwindelanfällen o.ä., aber per se jedem die Lizens zu versagen, weil eine Erkrankung vorliegt, ist mehr als bedenklich...

Horrido

Hallo,

wenn Polizeibeamte die von dir geschilderten Symptome bei einem Verkehrsteilnehmer feststellen, wird ein Bericht an die Fahrerlaubnisbehörde gefertigt (und die Weiterfahrt u.U. untersagt). Ich verweise hierzu auf den Par. 2 Abs. 12 des Straßenverkehrsgesetzes.

Die Fahrerlaubnisbehörde wird dann in eigener Zuständigkeit tätig.

Grüße
 
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Ich kenne/kannte viele Jäger mit Zucker. Warum man auch nur einem von Ihnen hätte den Schein wegnehmen sollen, könnte ich nicht verstehn.

Füxlein

p.s. Man kann einem auch den Schein entziehen weil der ein ungemütliches Ar......h ist, Scheint heute allgemein beliebt zu sein jemandem etwas zu nehmen was ein Anderer nicht hat

Füxlein, es gibt mehrere Diabetes Typen, die z.B. auch bei der Führerscheintauglichkeit unterschiedlich bewertet werden.... Also kann man sicher nicht Alles über einen Kamm scheren! ;-)
 
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was steht da? meinst Du den Satz erforderliche körperliche Eignung, oder geistesschwach?
Wer will die körperliche Eignung denn festlegen, ein SB? zum 2.ten Punkt fallen mir ein paar Kandidaten ein...

Horrido


Das stellt vor Gericht ein Amtsarzt fest. Die Behörde kann verweigern, aber auf Dauer nur mit einem Urteil.
 
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Bin ich froh das ich nette Nachbarn habe, ein Spruch zum Abschluss zu dieser GESCHMÄCKLE Geschichte :
 
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So sieht's bei uns aus mit den Fragen bei der Jagdscheinverlängerung. Ich wusste es nicht mehr genau, nur noch so ungefähr, wie der Wortlaut war.
 
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Ich habe meinen JS Anfang des Jahres gerade das 10. Mal um 3 Jahre verlängert, aber eine solche oder eine ähnliche Erklärung musste ich bei keinem der drei involvierten Landkreise (alle in S-H) ausfüllen/beantworten.

Grüße
Uwe
 
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@ UweDue

In Schleswig-Holstein ist in der Beziehung die Welt noch in Ordnung - jedenfalls in den Landkreisen außerhalb des Hamburger Umfeldes.
Wenn Du da einen beim Amt ansch-eißen würdest, hättest Du ausge-sch-issen bis über die nächsten 2 oder 3 Generationen.
Und deshalb brauchen wir auch keine Vorhänge vor den Fenstern.
Und keine ulkigen Formulare bei der unteren Jagdbehörde - und bisher auch noch keine Waffenkontrolle.
Man kennt sich schließlich.
Und wenn einer noch ne 3 stellige Telefonnummer hat, gilt er sowieso als einer, der das Land kurz nach der letzten Eiszeit besiedelte und Hauke Haien noch duzte. Zu den 3-Stellern gehöre ich auch. Dann hat man auch Kredit, mit & ohne "Zucker"
(habe ich trotz aller Ess-Sünden nicht).
Und Smartfons und tablettoides Teufelszeugs ist überflüssig, dafür hat man den Postboten, der erzählt einem alles Neues - und meine Postkarten hat er auch immer schon gelesen und freut sich mit mir, wenn Cousine Edelgard mal wieder liebe Grüße sendet.
Nein, ansheeten ward ni! Jedenfall nich bi de Amtspersonasch.
Denunziation - allein das Fremdwort befremdet.

Wandersmann

Mehr als ein Holsteiner kann der Mensch nicht werden.
 
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In Schleswig-Holstein ist in der Beziehung die Welt noch in Ordnung...

Klingt symphatisch, aber was macht der aufrechte Holsteiner, falls ein Mitjäger zu einer echten Gefahr für sich selbst oder für andere wird und nicht hören will?

Finden den dargestellten Fall schon grenzwertig und denke, es ist auch im Interesse eines Jägers mit offensichtlich nicht richtig eingestelltem Diabetes wenn kein Zugang zu Waffen besteht.
 
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So sieht's bei uns aus mit den Fragen bei der Jagdscheinverlängerung. Ich wusste es nicht mehr genau, nur noch so ungefähr, wie der Wortlaut war.

Wer Nachtblind ist und sich verantwortungsbewusst bei Nacht- und Dämmerungsjagd enthält, ist keineswegs ungeeignet.
 
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@ Crex #99

Dann muss man das Kreuz gerade machen und es im persönlichen Gespräch klären. #
Als Jagdleiter hatte ich mal das "Vergnügen" meinen ältesten Mitpächter, der auch in mehreren persönlichen Gesprächen uneinsichtig blieb, vor versammelter Jagdgesellschaft von der Jagd auszuschließen. ("Du kannst gerne mitkommen, aber ohne Flinte").
Er war deutlich über 80, Herzkrank, fast Blind und taub. Und als Jagdleiter hast Du die Verantwortung.
Ich musste aushalten, dass er sich mein Beisein bei seiner Beerdigung verbeten hat.
Da muss man durch; seitdem ist aber bekannt, dass zumindest einer im Kreisgebiet Eier hat, wenn vernünftige Argumente nicht weiter helfen.

Wandersmann
 
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@ Crex #99

Dann muss man das Kreuz gerade machen und es im persönlichen Gespräch klären. #
Als Jagdleiter hatte ich mal das "Vergnügen" meinen ältesten Mitpächter, der auch in mehreren persönlichen Gesprächen uneinsichtig blieb, vor versammelter Jagdgesellschaft von der Jagd auszuschließen. ("Du kannst gerne mitkommen, aber ohne Flinte").
Er war deutlich über 80, Herzkrank, fast Blind und taub. Und als Jagdleiter hast Du die Verantwortung.
Ich musste aushalten, dass er sich mein Beisein bei seiner Beerdigung verbeten hat.
Da muss man durch; seitdem ist aber bekannt, dass zumindest einer im Kreisgebiet Eier hat, wenn vernünftige Argumente nicht weiter helfen.

Wandersmann

Gottseidank gibt es MENSCHEN mit Eiern, die sich Männer nennen dürfen.... :twisted: ;-) :cheers:
 

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