Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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So wie ich das ganze verstehe, ist das nicht in Ordnung.

Nach dem Gesetz muss man sich bei Neukauf eines Waffenschranks, an die neuen Normen halten.
Also mindestens Stufe 0.

Einen neuen 0er Würfel bekommt man für gut 400 Euro.
Er will nur den Schlüssel verwahren, der seiner beim Amt registierten Sicherheitsstufe entsprechen soll...

Ich würd nicht an dem Hunderter sparen und mir Klasse 0 kaufen, dann kann er auch noch eine KW drin lagern.
Wir hatten hier eine sehr gute Bezugsquelle für 319 Euro verlinkt, man suche selbst.
 
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Er will nur den Schlüssel verwahren, der seiner beim Amt registierten Sicherheitsstufe entsprechen soll...

Ja, das ist mir schon klar, nichts desto trotz lege ich das Gesetz so aus, dass ich bei Neukauf mindestens einen 0er kaufen muss, unabhängig davon, ob er als Besitzstandswahrung einen alten B hat.

Unabhängig davon, sehe ich das genauso wie Du. Wenn dann gleich so, dass da auch KW und Munition rein kann.
 
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Er will nur den Schlüssel verwahren, der seiner beim Amt registierten Sicherheitsstufe entsprechen soll...

Ich würd nicht an dem Hunderter sparen und mir Klasse 0 kaufen, dann kann er auch noch eine KW drin lagern.
Wir hatten hier eine sehr gute Bezugsquelle für 319 Euro verlinkt, man suche selbst.
Sorry, aber könntest Du den Link nochmal einstellen. Ich bin wohl zu blöd ihn hier zu finden, zumindest keinen für 319€.
 
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Er will nur den Schlüssel verwahren, der seiner beim Amt registierten Sicherheitsstufe entsprechen soll...

Ich würd nicht an dem Hunderter sparen und mir Klasse 0 kaufen, dann kann er auch noch eine KW drin lagern.
Wir hatten hier eine sehr gute Bezugsquelle für 319 Euro verlinkt, man suche selbst.
Hier in diesem Thread? Oder in einem anderen Gewinde?
 
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Mir sind manche "Mitteilungen" hier völlig schleierhaft. Das Urteil ist bereits ein halbes Jahr alt und seitdem versuchen alle herauszufinden wie es weiter geht und ob sie in ihrem konkreten Fall etwas unternehmen müssen. Verbände haben sich geäußert (meist recht restriktiv) und andere "freie Journalisten" hatten teilweise etwas offenere Auslegungen des Urteils parat.
Klar war doch wohl für alle, dass die Aufbewahrung des Schlüssel früher oder später geregelt werden würde/wird. Von daher verstehe ich den Aufschrei nicht, der hier auf Grund eines Informationsblattes mit Hinweisen und Aufforderungen erfolgt.
In Mönchengladbach kann ich nun weiterhin meine abweichende juristische Überzeugung oder die eines mir genehmen Juristen vertreten, werde aber dann mit Ansage "auf die Schnüss fallen". Am Ende wird erneut ein Gericht entscheiden, an dessen Urteil ich aber dann gebunden bin. Bis dahin vergeht viel Zeit ohne Waffen und Jagd in Deutschland.
Mir wäre es verständlicher, wenn, wie @OberförsterVS schon schrieb, die hier gezeigte Energie in Schreiben an die örtlichen MdB geflossen wäre um noch weiteren Unsinn zu verhindern.

@Hog Hunter
Sorry, aber Dein Vorgehen war in meiner Erinnerung bereits sehr fragwürdig und wurde hier diskutiert. Allein Deine Einsicht war derzeit eher dezent.

wipi
 
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Mir sind manche "Mitteilungen" hier völlig schleierhaft. Das Urteil ist bereits ein halbes Jahr alt und seitdem versuchen alle herauszufinden wie es weiter geht und ob sie in ihrem konkreten Fall etwas unternehmen müssen. Verbände haben sich geäußert (meist recht restriktiv) und andere "freie Journalisten" hatten teilweise etwas offenere Auslegungen des Urteils parat.
Klar war doch wohl für alle, dass die Aufbewahrung des Schlüssel früher oder später geregelt werden würde/wird. Von daher verstehe ich den Aufschrei nicht, der hier auf Grund eines Informationsblattes mit Hinweisen und Aufforderungen erfolgt.
In Mönchengladbach kann ich nun weiterhin meine abweichende juristische Überzeugung oder die eines mir genehmen Juristen vertreten, werde aber dann mit Ansage "auf die Schnüss fallen". Am Ende wird erneut ein Gericht entscheiden, an dessen Urteil ich aber dann gebunden bin. Bis dahin vergeht viel Zeit ohne Waffen und Jagd in Deutschland.
Mir wäre es verständlicher, wenn, wie @OberförsterVS schon schrieb, die hier gezeigte Energie in Schreiben an die örtlichen MdB geflossen wäre um noch weiteren Unsinn zu verhindern.

@Hog Hunter
Sorry, aber Dein Vorgehen war in meiner Erinnerung bereits sehr fragwürdig und wurde hier diskutiert. Allein Deine Einsicht war derzeit eher dezent.

wipi
Nun, ich jammere nicht, ich ärgere mich lediglich über meine Dummheit und zolle allen Betroffenen mein Mitgefühl.
 
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Weil ich ahnte, was mal kommen würde, habe ich bereits 2018 oder 2019 für meinen B-Schrankschlüssel einen 0er Würfel mit Zahlenschloss gekauft und fest auf dem B-Schrank verschraubt. ….
Ich will ja nicht ketzerisch sein ….
Wenn man ein, zwei Löcher oben in den Schrank bohrt um den Würfel für den Schlüssel zu befestigen …. verliert dann der Schrank seine Zulassung wg. Veränderung?
Fragen über Fragen …

Ich wette wenn man lange genug sucht findet man eine Behörde die diese Meinung teilt.
 
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3. Direkt nach dem Urteil habe ich mir einen kleinen 0er Schrank mit Zahlenschloss gekauft. Da liegen alle Schlüssel drin und die KW. Ein Einbrecher, der diesen Schrank aufbrechen will, wird regelmäßig am Einbruchsort scheitern. Dass er diesen Tresor mitnimmt, bei sich zuhause aufbricht und dann wiederkommt, um Langwaffen zu stehlen, ist lebensfremd.
Wozu auch, mit den Langwaffen kann er eh nichts anfangen und die KW hat er ja.
 
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Frage :

Bundesland Nds.

Bisher :
1 A-Schank; Schlüssel für bis zu 7 LW; Albesitz
1 B-Würfel; Schlüssel; Fest Verschraubt mit Wand und A-Schrank 1
1 O-er mit B Innenfach; Zahlenschloss aber Mechanisch; für Bis zu 10 LW
Munition : Stahlspindschrank; Stangenschloß ( also 3 Fache Verriegelung ); Bessere Aktenschrank..
und Kleiner Mun-Schrank mit El. Zahlaneschloß. In diesem werden auch die Schlüssel für die weiteren Schränke ( LW und getrennt KW; Munition) aufbewahrt;
diese Aufbewahrung währe demzufolge nun nicht mehr Zulässig.. weil damit der Zugriff Nichtberechtigter die sich Berechtigt im gleichen Haushalt aufhalten nicht Verhindert werden..

Jedoch
Leben in der Hausgemeinschat

Ich _ Jagdscheininhaber
Meine FRau- Jagdscheininhaber;
periodisch meine Tochter- Jagdscheininhaber
Ihr Apendix : Jagdscheininhaber
Periodisch : ein Mitarbeiter; Jagdscheininhaber

Unberechtigte Personen haben keinen Zugang zu dem Raum in dem die Waffenschränke; Munition und weiteres Zubehör (Schalli unter Verschluss; Vorsatzgeräte und Wbk; Gläser; Wechseloptiken.. alles von Wert für die Jagd sowie Betriebsdokumentation ( also Archiv) ...

Wie gestalltet es sich jetzt ?

Ist die weitere Aufbewahrung in dieser Form zulässig oder besteht nun für mich Handlungsbedarf ?
 
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Absolut jedes Werkzeug, daß für die unerlaubte Öffnung eines Tresors nötig ist, liegt bei mir in dem Kellerraum wo auch der Tresor steht, im Nachbarraum oder vielleicht über zwei Ecken in der Garage. Manches in mehrfacher Ausführung. Ich bin ein Werkzeugfetischist.

Ist die weitere Aufbewahrung in dieser Form zulässig oder besteht nun für mich Handlungsbedarf?
 
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20 Sep 2023
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Frage: muss der Sage, Akkubohrer und Winkelschleifer jetzt auch in ein 0 schrank mit zahlenschloss aufbewahrt werden:unsure:


Gibt es eigentlich kein ganz kleine 0 Schranke wo nur ein par schlussel reingehen oder sind die alle zu leicht gebaut. Eigentlich gibts da ja jetzt erst ein Markt fur.
 
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11 Feb 2018
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wenn ich schon lesen muss
( in dem Brief),
dass ein
( in aller Regel nummeriertes und damit für Fremde ohnehin nicht dem Besitzer zuzuordnendes)
BANKSCHLIESSFACH!!!!!
(Die in der Regel im Tresorraum der Bank stehen..
)
als Verwahrung der Schlüssel
unzulässig sei, weil es "nicht die 0/1 Stufe erfüllt" , frag ich mich echt, wie absurd der Laden hier noch werden kann...
 

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