Auch hier noch mal kurz, auch wenn ich es in dem anderen Thread schon geschrieben hab:
Im Saarland gab es ein Rundschreiben vom Innenministerium, wo um die vorübergehende Annahme der waffenrechtlichen Anträge ohne Entscheidung; sprich Bedürfniserteilung gebeten wurde. In dem Schreiben steht, dass eine Bund-Länder-Koordination über die weitere Vorgehensweise noch ausstehen würde. Dies würde den Umgang mit bereits erteilten Erwerbserlaubnissen mit einschließen. Es wurde darum gebeten, die Antragsteller diesbezüglich zu informieren.
So stand das da in etwa drin.