Ergebnis BVG-Urteil

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13 Feb 2008
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Ich bin mal gespannt wie Hessen reagiert, mein Antrag liegt Mittwoch am Tisch der Behörde.
 
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5 Okt 2018
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hab vorletzte woche einen eintrag für nen schalldämpfer geholt, ihn sofort gekauft, eintragen lassen und beim eintragen gefragt obs auch nen zweiten gibt weil der jetzt nicht auf alle waffen passt... die antwort war: ja klar geht das.
lange rede kurzer sinn: hab jetzt nen zweiten eintrag und vom kaliber wollt auch keiner was wissen
komme aus bawü
 
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8 Apr 2016
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im Saarland, zumindest in mienem Landkreis wir, bis auf weiteres, kein Voreintrag mehr ausgestellt, wer den Voreintrag schon hat bekommt den Schalli noch eingetragen. Stand heute 11:00 Uhr laut Aussage des SB
 
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12 Jul 2010
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Auch hier noch mal kurz, auch wenn ich es in dem anderen Thread schon geschrieben hab:

Im Saarland gab es ein Rundschreiben vom Innenministerium, wo um die vorübergehende Annahme der waffenrechtlichen Anträge ohne Entscheidung; sprich Bedürfniserteilung gebeten wurde. In dem Schreiben steht, dass eine Bund-Länder-Koordination über die weitere Vorgehensweise noch ausstehen würde. Dies würde den Umgang mit bereits erteilten Erwerbserlaubnissen mit einschließen. Es wurde darum gebeten, die Antragsteller diesbezüglich zu informieren.

So stand das da in etwa drin.
 
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20 Sep 2010
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Vielleicht auch nur schlecht beraten von einem schwachen Anwalt?
Ein Freund, der Richter war meinte zum Thema „Qualität der Anwälte“: 5 % wirklich gut, 5 % akzeptabel, 10 % geht so und 80 % unfähig.
Wenn man bedenkt, wieviele Juristen jedes Jahr mit 4 Punkten auf den Markt geschwemmt werden...Die haben doch gar keine andere Chance, als sich ein Schild an die Tür zu nageln und "Anwalt" zu spielen....
 
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28 Nov 2014
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Vielleicht auch nur schlecht beraten von einem schwachen Anwalt?
Ein Freund, der Richter war meinte zum Thema „Qualität der Anwälte“: 5 % wirklich gut, 5 % akzeptabel, 10 % geht so und 80 % unfähig.
Er hatte gerüchteweise auch von außerhalb einigen Ratschlag von berufenen Kreisen bekommen und wollte dennoch weiter nach Leipzig ziehen.
Der Prozess wurde nach meinem jetzigen Kenntnisstand in Berlin vergeigt. Dort wure einfach vollkommen dilletantisch agiert.
In Leipzig ist dann nichts mehr zu gewinnen gewesen, da diese ja nur das Berliner Urteil betrachten.

Ein paar Kläger haben uns den SD gebracht. Ein anderer hat es wieder unnötig erschwert.

Allg. also kein Grund Kläger an sich zu verteufeln. Man sollte aber langsam wissen, dass richtungsweisende Dinge übergreifend anzugehen sind .und manchmal eben nicht der Zeitpunkt dafür da ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
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27 Sep 2006
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Wenn die zurückkommenden Einschläge dann nur einen selbst treffen ist das ja o.k., aber das hier hat das Potenzial zu gewaltigen Kollateralschäden. :mad:
 

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