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Prüfungsanforderungen sind nicht bundesweit einheitlich
Der Deutsch-Kurzhaar erfüllte nämlich nicht alle Kriterien, die die notwendige Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im hiesigen Bundesland erforderte. Die Prüfungsanforderungen sind nicht bundesweit einheitlich. Vielmehr existieren länderspezifische Abweichungen. Der Jagdhund des Betroffenen erfülle alle Kriterien, die etwa im Land Niedersachsen gelten würden.
In Mecklenburg-Vorpommern werde aber unter anderem mehr Priorität auf die Fährtenarbeit gelegt, erklärte die 55-jährige Zeugin, Edda Thalis vom Landesjagdverband, dem Vorsitzenden Richter Manfred Thiemontz. „Erst die Prüfung, dann die Anerkennung und zuletzt der jagdliche Einsatz“, verdeutlichte sie dem Richter die Verfahrensweise. Durch die strengen Vorschriften solle dem Tierschutz aus waidmännischer Sicht Rechnung getragen werden, indem geeignete Hunde das kranke oder verletzte Tier finden. Ein ungeeigneter Hund verlängere durch eine vergebliche Nachsuche nur das Leiden des Wilds, so die Zeugin.
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