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@HWL: Vorsicht!
Bei Halbautomaten neueren Datums ist der Fertigungszweck schon wichtig, weil der zwischen Militär- (--> Krieg = böse = verboten) und Sport- und Jagdgewehren unterscheidet.
Was @Dergerl umtreibt ist wohl, dass "echte" Nachtzieltechnik für Handfeuerwaffen nicht wie von @Mbogo postuliert im Kriegswaffenkontrollgesetz erwähnt wird (habe ich jedenfalls nicht gefunden), die ist schlichtweg nach Waffengesetz in D verboten.
Ich habe meine Version
von einem Waffenhändler der hauptberuflich Stabsoffizier der BW ist; ich gehe davon aus, das er weiß, wovon er spricht. Studienhalber ist er Volljurist. Er kennt die An- und Zusammenhänge und hat mir die entsprechende Information gegeben. Ist eben nicht dasselbe, wie eine Doppelklemme benutzen, um den Sauerländer Vollmond auf das ZFR zu montieren.
Gruß,
Mbogo