Js Verlängerung und Zuverlässigkeit

Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.676
Du hast es nicht verstanden. Was hat das denn mit Neutralität zu tun, wenn der SB aufgrund eines Erlasses der höheren oder obersten Waffenbehörde das Erscheinen verlangt hat? Richtig: nichts.
Ist das bei euch so?
naja, die Schwaben die wählen ja auch grün....
 
Registriert
22 Sep 2015
Beiträge
1.062
Er kann aber überprüfen ob der Rentner es überhaupt noch ins Landratsamt schafft oder er überhaupt noch lebt und ich gehe da von aus das jeder Sachbearbeiter auch entscheiden kann ob jemand zu krank oder alt für den JS ist um dann gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten.
Meine Darstellung bezog sich darauf. Ein Sachbearbeiter entscheidet nicht.
 
Registriert
2 Feb 2021
Beiträge
495
Seid doch froh. Um das ganze hieb- und stichfest zu machen könnte man sonst alternativ auf die Idee kommen, jeden ein Gesundheitsattest, Sehbescheinigung, aktuelle Blut-, Urin- und Haarprobe abzuliefern. Letztere unangekündigt, natürlich. Am Blutbild kann man schon sehen, wie es um die Leber steht...
 
Registriert
3 Jan 2016
Beiträge
334
Da ich auch dieses Jahr verlängern muss, hab ich bei unseren Sachbearbeitern einfach im Januar mal angerufen.
Auskunft war dann, das die Abfragen gerade laufen und ich ab Mitte Februar einfach vorbeikommen oder postalisch verlängern kann.
Werd selbigst dort erscheinen, weil meine Sachbearbeiters angenehme und freundliche Leuts sind. Ich freu mich auf den kleinen Ratsch und finds einfach auch gut wenn man sich persönlich a bissal kennt.
Gruss
Werdenfelser
 
Registriert
16 Nov 2015
Beiträge
840
Das WaffG erlaubt die Anordnung des persönlichen Erscheinens in begründeten Einzelfällen (4 Abs. 5). Eine pauschale Anordnung ist rechtswidrig.
Das heißt aber nur, dass eine Begründung verfasst werden muss. Das kann z.B. bei einer Erstbeantragung generell erfolgen. Und auch das Lebensalter des Antragstellers kann da durchaus ein Grund sein. Das persönliche Erscheinen muß per Verwaltungsakt angeordnet werden. Ein solcher muß hinreichend begründet sein. Ist er dass, ist der Anordnung folge zu leisten. Ist der Antragsteller der Auffassung, dass die Begründung unzureichend ist, kann er den VA durch das Verwaltungsgericht überprüfen lassen. So sieht der Rechtsweg aus.
Im Übrigen darf der SB die unzureichende persönliche Eignung nicht feststellen, aber dem Antragsteller auf eigene Kosten die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens auferlegen. Nach dem Ergebnis des Gutachtens wird dann die persönliche Eignung entschieden.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.566
Meine Darstellung bezog sich darauf. Ein Sachbearbeiter entscheidet nicht.
Also das wäre mir neu, daß ein Sachbearbeiter nicht entscheidet. Wer denn dann? Erst der vorgesetzte Referent oder der Abteilungsleiter? Bei kleineren Behörden ist die Personaldecke entsprechend dünn und die Jungs und Mädels aus der Waffenbehörde noch nicht mal SB, sondern "nur" (nicht negativ verstehen) Bürosachbearbeiter im mittleren Dienst oder vergleichbare Angestellte.

Sachbearbeiter werden so geschult und ausgebildet, daß sie sehr wohl auch komplexe Sachverhalte durchdringen und Entscheidungen treffen können und sollen. Ist ja mittlerweile ein Bachelor-Studium Voraussetzung. Dass auch blinde Hühner das Korn mal verfehlen, soll auch in der freien Wirtschaft vorkommen :)
 
Registriert
11 Feb 2018
Beiträge
2.699
Kann man mal wieder sehen, wie unterschiedlich das läuft:

Bei uns hier hat sich - ausgelöst durch den Corona-Mist- jetzt fix eingebürgert, daß die Leute nicht mehr wie früher "auf nen Plausch mal eben" oder mit Termin und persönlich mit den Papieren kommen sollen/müssen, sondern das ganze via Post läuft.

Organisatorisch so sagte man, ist das leichter, weil dann nicht die Gefahr besteht , daß 3 Leute gleichzeitig vor der Tür "warten/mit den Füßen scharren/grade Personalmangel herscht usw = die Sachbearbeiter können ohne Stress die WBKs/JS entsprechend über den Tag verteilt bearbeiten.
 
Registriert
13 Feb 2008
Beiträge
2.550
Gerade die Frage 3.+4. wer würde den da ehrlich antworten wenn es ihn betrifft und er es mit der Post schicken kann?
Solche Fragen kann man sich auch direkt sparen.
 
Registriert
24 Jun 2017
Beiträge
4.702
Gerade die Frage 3.+4. wer würde den da ehrlich antworten wenn es ihn betrifft und er es mit der Post schicken kann?
Solche Fragen kann man sich auch direkt sparen.


Was ist die Alternative zu den Fragen? Möchtest Du wirklich den dreijährigen Gesundheitscheck?

Ich glaube nicht, das Dein Sachbearbeiter in einem 5-minütigen Gespräch eine Nachtblindheit erkennt. Hier geht es um eine rechtsverbindliche Selbstauskunft. Die Folgen bei Falschangabe sollten bekannt sein.
 
Registriert
22 Sep 2015
Beiträge
1.062
Also das wäre mir neu, daß ein Sachbearbeiter nicht entscheidet. Wer denn dann? Erst der vorgesetzte Referent oder der Abteilungsleiter? Bei kleineren Behörden ist die Personaldecke entsprechend dünn und die Jungs und Mädels aus der Waffenbehörde noch nicht mal SB, sondern "nur" (nicht negativ verstehen) Bürosachbearbeiter im mittleren Dienst oder vergleichbare Angestellte.

Sachbearbeiter werden so geschult und ausgebildet, daß sie sehr wohl auch komplexe Sachverhalte durchdringen und Entscheidungen treffen können und sollen. Ist ja mittlerweile ein Bachelor-Studium Voraussetzung. Dass auch blinde Hühner das Korn mal verfehlen, soll auch in der freien Wirtschaft vorkommen :)
Er kann vielleicht weitere Untersuchungen veranlassen, aber er kann doch nicht entscheiden, ob jemand aufgrund seines Gesundheitszustandes oder Alters noch jagen kann/ darf oder nicht.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
116
Zurzeit aktive Gäste
525
Besucher gesamt
641
Oben