Mehr als 60 Hochsitze am Niederrhein zerstört

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Sachbeschädigung ist inzwischen sehr differenziert zu betrachten. Ist es eine rechte Schmiererei an einer Hauswand, produziert die gesamte Medienlandschaft der Republik Hysteriealarm.
.

Nun das ist auch differenziert zu betrachten, sind es erkennbar linke schmierereien, denkt die Stadt Mainz auch gerne darüber nach, Ausgleichsschmierflächen bereitzustellen.
Schließlich muß die Kunst ja gefördert werden und Vandalismus ist klar zu verhindern wenn sich die lieben austoben dürfen.


https://www.allgemeine-zeitung.de/l...nt-will-mehr-legale-graffiti-flachen_19150880

Ich kann gar nicht soviel K#### wie ich möchte
 
Y

Yumitori

Guest
zu anderen zeiten würde nur der aufruf zum hochsitzansägen als mordversuch verurteilt werden, mit jahrelang knast

und das wäre auch gut so
Zum Gruße,
der Aufruf kann allenfalls als Anstiftung gewertet werden, Anstiftung zum Mord, n i e als Mordversuch selbst, allerdings ist die Anstiftung mit gleicher Strafdrohung versehen wie die Tat selbst.
Davon abgesehen, ich habe das zu Beginn der 80er Jahre mal im eigenen Revier vorgefunden, die vorletzte Sprosse vor dem Kanzelboden war angesägt, schick von hinten und der Schnitt mit Erde verkleistert.
Die Sprosse brach, als der Jagdgast an ihr rüttelte; da er guten Stand weiter unten auf der Leiter hatte, stürzte er nicht aus knapp 5 m Höhe ab. Die Bruchstücke ließ er an der Leiter, so dass die herbeigerufene Polizei sich die Sache ansehen konnte und klar zu dem Ergebnis kam: Angesägt - Streich der Dorfjugend!!!!!!!!!!!!!!
Ich habe natürlich Anzeige erstattet, die StAnwaltschaft sah allerdings keinen Anlass, von wenigstens dem Versuch der schweren oder gefährlichen Körperverletzung auszugehen, wir sollten "halt weiter vorsichtig sein und nicht so einen Aufriss machen..."
Ich habe dann meine eigenen Maßnahmen ergriffen, die aber hier nicht weiter wichtig und von Interesse sein können.
 
Y

Yumitori

Guest
Mit hoher Warscheinlichkeit wäre das verwertbar. Das Problem ist, daß die in der Regel vermummt sind.
Zum Gruße,
das ist so einfach nicht richtig, die strafrechtliche Beweisqualität ist gleich null, denn es kann nie sichergestellt sein, dass gespeicherte Daten (als etwa Bilder von identifizierbaren Personen) sogleich wieder gelöscht werden. Stichwort: "Persönlichkeitsrecht". Und grundsätzlich finde ich das auch richtig, denn ich lehne ja auch die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen ab, wenn ich die nicht erkennen kann und weil ich nicht so recht glauben kann, dass alles rasch wieder gelöscht wird... .
 
Y

Yumitori

Guest
Hast du kschon Aufnahmen ? ;-)

Na dann mach mal Aufnahmen von Personen im öffentlichen Raum. Ich denke man wird dich dann noch genauer darüber aufklären. Wie gesagt, LEIDER
Zum Gruße,
nein , nicht "LEIDER", das Ganze hat etwas mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun und das ist gut so - wobei ich wiederholen möchte, ich halte auch die Videoüberwachung der öffentlichen Plätze für fragwürdig, denn ich muss (und kann) nicht ohne weiteres glauben, dass man erlangte Daten nach kurzer Zeit wieder löscht.
 
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Zum Gruße,
das ist so einfach nicht richtig, die strafrechtliche Beweisqualität ist gleich null, denn es kann nie sichergestellt sein, dass gespeicherte Daten (als etwa Bilder von identifizierbaren Personen) sogleich wieder gelöscht werden. Stichwort: "Persönlichkeitsrecht". Und grundsätzlich finde ich das auch richtig, denn ich lehne ja auch die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen ab, wenn ich die nicht erkennen kann und weil ich nicht so recht glauben kann, dass alles rasch wieder gelöscht wird... .
Technisch leicht machbar wäre aber eine Auslösung der Aufzeichnung ausschließlich, wenn beschädigende Maßnahmen vorgenommen werden. Das könnte auch mit einer Alarmierung per Mobilfunk einhergehen.
 
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Yumitori

Guest
Technisch leicht machbar wäre aber eine Auslösung der Aufzeichnung ausschließlich, wenn beschädigende Maßnahmen vorgenommen werden. Das könnte auch mit einer Alarmierung per Mobilfunk einhergehen.
Zum Gruße,
technisch machbar ? Glaube ich Dir - aber ist der Aufwand nicht immens ? Sicher, stehen Menschenleben auf dem Spiel, ist er immer gerechtfertigt, aber mal ehrlich, wollen wir diese ganze
Sch....Elektronik wirklich überall ?
Und ganz ehrlich, ich finde schon die Elektronik an Fallen eher widerlich. Früher hat man gelernt, "Anzeigen" rein mechanischer Art zu bauen, die die ausgelöste Falle sichtbar machten.
Nur, um etwaigen Fragen vorzubeugen - ich habe nur an einem meiner ZFe ein "Leuchtabsehen" -
 
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Zum Gruße,
technisch machbar ? Glaube ich Dir - aber ist der Aufwand nicht immens ? Sicher, stehen Menschenleben auf dem Spiel, ist er immer gerechtfertigt, aber mal ehrlich, wollen wir diese ganze
Sch....Elektronik wirklich überall ?
Und ganz ehrlich, ich finde schon die Elektronik an Fallen eher widerlich. Früher hat man gelernt, "Anzeigen" rein mechanischer Art zu bauen, die die ausgelöste Falle sichtbar machten.
Nur, um etwaigen Fragen vorzubeugen - ich habe nur an einem meiner ZFe ein "Leuchtabsehen" -
Ich verstehe deine Abneigung. Obwohl, oder weil ich Entwicklngsingenieur in der Elektronik bin. Ich schätze entfernungen auch gerne mit dem Absehen und habe KEINEN Rangefinder.
Aber: Hier geht es um Ermittlung eines Straftäters. Da könnte man das in Kauf nehmen, oder?
Man kann natürlich - keine Ironie - auch einen Eimer Jauche auf die Kanzel stellen, die demjenigen übergekippt wird, der beim Sägen einen kleinen, feinen Faden durchtrennt. Und mit viel Brombere unter der Kanzel - nur der Zugang bleibt frei - weiß man auch, aus welcher Richtung der Spitzbube kommt.
Aber wahrscheinlich würde eine Solche Einrichtung wieder den Täterrechten widersprechen und den Betreiber haftbar machen. Für mein Kopfkino dennoch göttlich anzusehen.

Ach ja: Der Aufwand wäre garnicht sooo groß. nur ein paar feine Drähte verbauen. Irgendeinen Reißt der Depp durch und dann filmt es... und funkt.
 
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Warum nicht?
Wenn nur der Hochsitz gefilmt wird?? Es liegt ein berechtigtes Interesse vor. Gegen welche Rechte sollte das unterliegen?
 
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Yumitori

Guest
Ich verstehe deine Abneigung. Obwohl, oder weil ich Entwicklngsingenieur in der Elektronik bin. Ich schätze entfernungen auch gerne mit dem Absehen und habe KEINEN Rangefinder.
Aber: Hier geht es um Ermittlung eines Straftäters. Da könnte man das in Kauf nehmen, oder?
Man kann natürlich - keine Ironie - auch einen Eimer Jauche auf die Kanzel stellen, die demjenigen übergekippt wird, der beim Sägen einen kleinen, feinen Faden durchtrennt. Und mit viel Brombere unter der Kanzel - nur der Zugang bleibt frei - weiß man auch, aus welcher Richtung der Spitzbube kommt.
Aber wahrscheinlich würde eine Solche Einrichtung wieder den Täterrechten widersprechen und den Betreiber haftbar machen. Für mein Kopfkino dennoch göttlich anzusehen.

Ach ja: Der Aufwand wäre garnicht sooo groß. nur ein paar feine Drähte verbauen. Irgendeinen Reißt der Depp durch und dann filmt es... und funkt.
Zum Gruße,
na ja, die Ermittlung eines Straftäters ist ja schön und gut - aber wenn ich mal nachrechne, hätte das in meinem ehemaligen Revier bedeutet, nicht nur e i n e, nein 16 Kanzeln bzw. Hochsitze entspr. aus- bzw. umzurüsten.
Ich bin weit entfernt von guten Kenntnissen in Elektrik und Elektronik, stelle mir aber vor, dann auch noch dem ein oder anderen Jagdgast verklickern zu müssen, was er tun muss oder nicht tun darf, damit kein Draht zerrissen wird, der wichtig gewesen wäre als Auslöser.
Ich gebe aber zu, die Idee hat was... .
 
Y

Yumitori

Guest
Warum nicht?
Wenn nur der Hochsitz gefilmt wird?? Es liegt ein berechtigtes Interesse vor. Gegen welche Rechte sollte das unterliegen?
Zum Gruße,
das sog. Persönlichkeitsrecht ist in unserer Rechtsordnung (zumindest noch) eine sehr hoch angesiedelte Sache.
Man weiß, dass jagdliche Einrichtungen dem allgemeinen Betretungsverbot unterliegen, man müsste also sicherstellen, dass ausschließlich der Hochsitz "gefilmt" wird, nicht einmal der Zugang zu diesem. Ist aber vielleicht elektronisch machbar.
Das von Dir benutzte "berechtigte Interesse" ist nicht konkret genug - und die Ermittlung von Straftätern außerhalb des Hochsitzes ist ausschließlich Sache der Ermittlungsbehörden.
 
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Und ganz ehrlich, ich finde schon die Elektronik an Fallen eher widerlich. Früher hat man gelernt, "Anzeigen" rein mechanischer Art zu bauen, die die ausgelöste Falle sichtbar machten.
Nur, um etwaigen Fragen vorzubeugen - ich habe nur an einem meiner ZFe ein "Leuchtabsehen"

Ja hat man!
Zum Beispiel einen dicken schweren Stein aufgestellt und mit einem Stöckchen gesichert.
Wurde das bewegt, fällt der Stein runter und erschlägt den Auslöser.
Meinst du sowas?
Kann man sich echt mal überlegen.
Aber ob das der Staatsanwaltschaft dannbesser gefällt, wie wenn man eine Kamera aufstellt wage ich zu bezweifeln.:devilish: :evil:
 
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die Gute alte Speerfalle aus dem Rambo Film. oder die beiden Baumstämme an Seilen aus Star wars von den Ewoks..
 
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