Moin Yps, scheu Dich bitte nicht, zu kritisieren, was Du anders siehst, als ich es sehe. Ich schätze Deine Beiträge sehr und es kann nur besser werden, wenn Du eine andere Sicht der Dinge hast und es uns wissen lässt. Gruss, A.
na dann:
Brauchbarkeiten werden von den Gespannen gelaufen, weil sie vom Staat gefordert werden. Würde es diese Forderung nicht geben, würde sich kaum eine Jägerschaft die Mühe machen, sowas vorzubereiten. Damit ist klar, was der Kern der Brauchbarkeit ist: Zwang!
Die gesetzliche Vorgabe zur Nutzung "brauchbarer Jagdhunde" für die verschiedenen Jagdsituationen ergibt sich bereits aus dem Tierschutzgedanken heraus und dieser sollte eigentlich für jeden JS-Inhaber vollkommen selbstverständlich sein.
Ist er wahrscheinlich auch - eber offenbar nicht für Jeden, sonst hätten sich die Gesetzgeber auf Bundesebene und in den Ländern nicht dazu entschlossen, hier "lenkend" einzugreifen (ist vom Prinzip her wie mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr).
Wenn nun ein (i.d.R. eher geringer) Teil einer Gesellschaft bereits diesen Grundgedanken (den, dass ein Staat per se gewisse Grundwerte für ein Gemeinwesen in Regeln fasst) als "Zwang" bezeichnet, so erkennt dieser Teil ganz offenbar auch die zugrunde liegende Grundrichtung nicht an.
Die Zuchtvereine sind freiwillige Zusammenschlüsse, also mit einer ganz anderen Motivation betrieben. Diese gaben sich eine Satzung, einen Rassestandard als Zuchtziel und wählten geeignete Prüfungen, um die Anlagen und die Ausbildungsfähigkeit ihrer Hunde zu prüfen, zu dokumentieren und über Zuchtschauen die besten Hunde zur Zucht zu selektieren.
Lustig: wo bitte ist denn hier eine "ganz andere Motivation"? Glaubst Du wirklich, ein jagdkynologischer Zuchtverein züchtet Hunde zum Selbstzweck??? Oder meinst Du nicht vielmehr, dass auch die Zuchtvereine grundsätzlich das Ziel haben, brauchbare Jagdhunde zu züchten (wenn auch jeweils "verengt" auf eine oder wenige Rassen)?
Auch diese Zuchtvereine geben dazu Regeln vor, Du hast sie selbst aufgezählt, Satzung, Rassestandard/Zuchtziel, Prüfungs- und Zuchtordnungen usw.).
Diese Regeln sind übrigens um ein Vielfaches enger als die eher offen gehaltenen Vorgaben der Gesetzgeber, und diese Regeln umfassen teilweise Punkte, die mit dem Grundgedanken des Gesetzes schon gar nichts mehr zu tun haben (ob der DD, der da die Ente aus dem Wasser holt, einen Bart hat oder keinen und ob er einen "abben Schwanz" hat oder nicht, wird der Ente völlig wurscht sein!)
Sei´s drum, wie Du schreibst, unterwirft sich ja jeder DIESEN weitergehenden Regeln freiwillig und sowohl die verschärften Regeln wie auch das sich ihnen unterwerfen ist vollkommen legitim!
Gedanklich problematisch scheint es mir aber m.E., den Grundgedanken einerseits widerspruchslos zu akzeptieren, wenn derselbe Gedanke aber als Gesezestext daherkommt, dies aber als "Zwang" zu diskreditieren...
Drei Merkmale bestimmen dabei alles andere. Leistung, Wesen und Gesundheit. Die einzelnen Fächer, die bewertet werden wie z.B. Spurwille, Nasenleistung, Finderwille etc. sind angewölft. Gehorsam etc. sind trainiert.
Vorsicht: das Wort "Leistung" ist hier deutlich zu differenzieren. Die Ausprägung der Anlagen, wie Spurwille, -sicherheit oder -laut, Wasserfreude u.ä. hat nichts mit einer erlernten/ antrainierten "Leistung" im eigentlichen Sinne zu tun.
Die ANLAGEN können zwar durch den HF geweckt und gefördert werden, dies aber nur bis zu dem Punkt, wie sie vorhanden sind (vererbt wurden). Fehlen sie, gibt es keine Möglichkeit, sie "herbei zu zaubern"
Eine LEISTUNG im obigen Sinne ist dagegen durch das richtige Abrichten (d.h. richtige Methode und auf den Hund abgestimmte "Dosierung") und entsprechendes Üben zu erreichen und beeinflussbar bis hin (fast) zur "Perfektion". Dieser Grad der Perfektion ist jedoch nur abhängig von der Fähigkeit des Hundeführers, nicht der des Hundes; dieser Grad der Perfektion ist daher auch nicht vererbbar!
Wenn ein Züchter im Vorsteherlager permanent mit Hunden züchtet, die keine VGP oder Bringtreue haben, so setzt er sich dem Risiko aus, auf eine mögliche Wesensschwäche wie das Totengraben oder Anschneiden nicht hinreichend selektiert zu haben, denn der Apport im Wald ist für das Wesen eines Hunde eine stärkere Belastung und deshalb fallen da auch viele durch. Und Hunde die zur VGP anschneiden, taugen für die Zucht nicht obwohl sie zur HZP mit Bravour bestanden haben.
Vor dem Hintergrund des von mir oben Geschriebenen, ist diese Passage einfach Nonsens!
Die VGP und noch viel mehr die Btr. sind ganz überwiegend LEISTUNGSorientierte Prüfungen, der Hund hat seine Lektionen mehr oder weniger gut ge- und erlernt und zeigt diesen Leistungsstand bei der Prüfung.
Selbst an Teilfächer wie den "Nasengebrauch" werden, bei der VGP nach meiner eher bescheidenen - aber immerhin vorhandenen - Erfahrung andere Maßstäbe angelegt als bei der VJP/HZP.
WESENSSCHWÄCHEN offenbaren sich in diesem Zusammenhang maximal bei der Überprüfung der Schussfestigkeit im Feld bzw. Wasser, nicht aber durch das Totengraben oder Anschneiden (was für ein "lustiger" Gedanke...), DAS sind reine HF-Fehler, die für sich gesehen absolut nichts mit einer Wesensschwäche eines Hundes zu tun haben.
Und sollte es mal den Zwang zur Brauchbarkeit nicht mehr geben, werden die Leistungsprüfungen der Zuchtvereine immer noch bestehen.
Da es dem Gesetzgeber grundsätzlich zunächst einmal wurscht ist, ob der Entenapporteur einen Bart und/oder "abben Schwanz" hat, dürfte es wohl eher umgekehrt sein - die Vorgaben zur Nutzung "brauchbarer Jagdhunde" wird auch dann noch existieren, wenn die Bartfetischisten eingesehen haben, dass ihre Hunde mittlerweile längst aus der "jagdlichen Zeit" gefallen sind...