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Man muss schon eine sehr selektive Blickweise haben, um nicht sehen zu wollen oder können, dass das Problem eindeutig "die Menschen" sind und nicht irgendwelche Gegenstände.
Ganz genau!
Man muss schon eine sehr selektive Blickweise haben, um nicht sehen zu wollen oder können, dass das Problem eindeutig "die Menschen" sind und nicht irgendwelche Gegenstände.
wenn ein für die jeweilige tätigkeit geeignetes messer zweckgebunden als arbeitswerkzeug getragen wird gibts auch in zukunft keine probleme ( jagdmesser zu jagd , taschenmesser zum pilzesammeln etc ... ) .
Zum Gruße,Moin!
Nein, aber eingedenk der Tatsache, dass mein Bekannter kein Volljurist ist und deshalb keine Gewähr für die richtige Bezeichnung der jeweiligen Schritte übernommen werden kann ist mein letzter Sachstand, dass die Klage vorm VerwG erfolglos blieb und dass man überlegte, ob ein Gang zur nächsten Instanz erfolgreicher sein könne. Die Tendenz war damals negativ, aber ich hätte oben korrekterweise "zumindest vorläufig rechtskräftig" schreiben sollen (für die KK ). Ich gehe davon aus, dass viele schon am Widerspruch gescheitert wären und dass im Umfeld DIESER Waffenbehörde und dieser Polizeibehörde auch jeder "Normalo" Gefahr läuft, in gleicher Weise kriminalisiert zu werden, weil die Auslegung des wAffenG extrem restriktiv erfolgt.
VG
Joe
Zum Gruße,Der Gesetzgeber hat schon gedacht, aber nicht weit genug. Er hat der Polizei die von denen als Hilfsmittel gegen gewisse Banden u.ä. gewünschte Norm gegeben, aber vergessen, dass die Polzei und andere Behörden auch (! - nicht: nur) Kräfte haben, die selber dem Denken nicht besonders zugetan sind und die deshalb die Norm so nehmen, wie sie da steht und nicht, wie sie gemeint war.
Mit den Waffenverbotszonen wird das dann noch weiter auf die Spitze getrieben.
Joe
Der Gesetzgeber hat schon gedacht, aber nicht weit genug. Er hat der Polizei die von denen als Hilfsmittel gegen gewisse Banden u.ä. gewünschte Norm gegeben, aber vergessen, dass die Polzei und andere Behörden auch (! - nicht: nur) Kräfte haben, die selber dem Denken nicht besonders zugetan sind und die deshalb die Norm so nehmen, wie sie da steht und nicht, wie sie gemeint war.
Mal eine ganz naive Frage: Wenn ich zum Angeln fahre und habe ein Filetiermesser >12cm Klingenlänge und ein Leatherman Wave im Angelkoffer, der nicht abschliessbar ist, dabei, ist das rechtens oder ein Verstoss gegen das Waffengesetz?