Verschärfung geplant - Messer

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Moin!

wenn ein für die jeweilige tätigkeit geeignetes messer zweckgebunden als arbeitswerkzeug getragen wird gibts auch in zukunft keine probleme ( jagdmesser zu jagd , taschenmesser zum pilzesammeln etc ... ) .

Ein Beispiel aus der Praxis: der Baumkletterer zieht zu Hause bereits die Kletterhose an, in deren Tasche ein Einhandmesser eingeklippt ist, das er als Rettungsmesser braucht. Er kommt auf dem Weg zur Arbeit in eine Polizeikontrolle ... Resultat: rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das wAffenG!

Und dieser mir persönlich bekannte Mensch ist bestimmt keiner, der ein Messer mit rumschleppt, um sich "geil" zu fühlen.

Joe
 
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Moin!

Nein, aber eingedenk der Tatsache, dass mein Bekannter kein Volljurist ist und deshalb keine Gewähr für die richtige Bezeichnung der jeweiligen Schritte übernommen werden kann ist mein letzter Sachstand, dass die Klage vorm VerwG erfolglos blieb und dass man überlegte, ob ein Gang zur nächsten Instanz erfolgreicher sein könne. Die Tendenz war damals negativ, aber ich hätte oben korrekterweise "zumindest vorläufig rechtskräftig" schreiben sollen (für die KK ;) ). Ich gehe davon aus, dass viele schon am Widerspruch gescheitert wären und dass im Umfeld DIESER Waffenbehörde und dieser Polizeibehörde auch jeder "Normalo" Gefahr läuft, in gleicher Weise kriminalisiert zu werden, weil die Auslegung des wAffenG extrem restriktiv erfolgt.

VG

Joe
 
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Keine Ahnung, wen die dabei hatten ...

Bei einer "vernünftigen" Polizei- und Waffenbehörde hätte es IMHO erst garkein OWi-Verfahren gegeben, weil die den Sinn und Zweck des 42a z.B. verstanden haben.

Joe
 
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Yumitori

Guest
Moin!

Nein, aber eingedenk der Tatsache, dass mein Bekannter kein Volljurist ist und deshalb keine Gewähr für die richtige Bezeichnung der jeweiligen Schritte übernommen werden kann ist mein letzter Sachstand, dass die Klage vorm VerwG erfolglos blieb und dass man überlegte, ob ein Gang zur nächsten Instanz erfolgreicher sein könne. Die Tendenz war damals negativ, aber ich hätte oben korrekterweise "zumindest vorläufig rechtskräftig" schreiben sollen (für die KK ;) ). Ich gehe davon aus, dass viele schon am Widerspruch gescheitert wären und dass im Umfeld DIESER Waffenbehörde und dieser Polizeibehörde auch jeder "Normalo" Gefahr läuft, in gleicher Weise kriminalisiert zu werden, weil die Auslegung des wAffenG extrem restriktiv erfolgt.

VG

Joe
Zum Gruße,
traurig genug, das alles... - im Grunde beweist eben genau dieser Vorgang, dass unsere derzeitigen wAffG sogar Messer kriminalisieren, obgleich diese - je nach Bauart- in den seltensten Fällen Offensivwaffen sind.
Nochmal zur Verdeutlichung: In den Motiven für den §42 a steht zu lesen, dass Einhandmesser ein höheres Bedrohungspotential haben, als andere, weil man sie (die Messer)mit lautem Klacken und einer Hand einschnappen lassen kann, nachdem man sie (ebenfalls mit einer Hand)geöffnet hat... .
Insbesondere Straßenbanden sollen so alleine durch "Vorzeigen"damit "Geld gemacht" haben.
Dass der in gutem Zustand befindliche (also sauber geschliffene) Schraubenzieher ebenso gefährlich ist, weil er perfekt und fast widerstandslos bis in die Leber gestochen werden kann, ist nicht nur mir bekannt - oder aber der gar nicht mal zu schwere Hammer... .
Ich kenne auch den Fall eines Berufssoldaten, der das ihm als Ausrüstungsgegenstand ausgegebene Victorinox Einhand-Mehrzweckmesser zwar in Uniform aber außerhalb des Dienstes mit sich führte und - soweit ich weiß rechtskräftig - verurteilt wurde.
Man kann ja alles überdenken - aber irgendwie drängt sich mir der Verdacht auf, unser Gesetzgeber denkt nicht und schon gar nicht mehr "über" Stattgefundenes nach.
Und bei der Frage nach dem "Warum" drängt sich m i r persönlich der Verdacht auf, dies geschieht, um unsere ganze Gesellschaft nicht sicherer zu machen, vielmehr zu verändern.
Es hat in Zukunft einfach niemanden mehr zu geben, der ein Messer in der Tasche hat, es könnte ja sein, dass er damit Fesseln zerschneiden will....... - wes Geistes immer diese sein mögen.
 
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Der Gesetzgeber hat schon gedacht, aber nicht weit genug. Er hat der Polizei die von denen als Hilfsmittel gegen gewisse Banden u.ä. gewünschte Norm gegeben, aber vergessen, dass die Polzei und andere Behörden auch (! - nicht: nur) Kräfte haben, die selber dem Denken nicht besonders zugetan sind und die deshalb die Norm so nehmen, wie sie da steht und nicht, wie sie gemeint war.

Mit den Waffenverbotszonen wird das dann noch weiter auf die Spitze getrieben.

Joe
 
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Yumitori

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Der Gesetzgeber hat schon gedacht, aber nicht weit genug. Er hat der Polizei die von denen als Hilfsmittel gegen gewisse Banden u.ä. gewünschte Norm gegeben, aber vergessen, dass die Polzei und andere Behörden auch (! - nicht: nur) Kräfte haben, die selber dem Denken nicht besonders zugetan sind und die deshalb die Norm so nehmen, wie sie da steht und nicht, wie sie gemeint war.

Mit den Waffenverbotszonen wird das dann noch weiter auf die Spitze getrieben.

Joe
Zum Gruße,
das Wort "überdenken" habe ich in meinem Beitrag oben ganz bewusst gewählt und auf den ersten Blick stimme ich Dir zu, wenn man aber gleichzeitig bedenkt, dass die Kommunen derzeit alle überlegen, die videoüberwachten Flächen auszudehnen, dann sollte allen klar werden, wohin der Hase läuft - die innere Sicherheit ist doch bei allem nur ein vorgeschobenes Argument, das Messerverbot ist doch ratziger Blödsinn, weil diejenigen, die sich nicht daran halten ja nicht einmal dann immer erwischt werden, wenn sie etwas angestellt haben, der rechtstreue Bürger aber, der sein Einhand - Spyderco in die Tasche klemmt, aber allein schon wegen des Führens dran kommt.
Ich kann und werde den Gesetzgeber - eben, weil ich Jurist bin - nicht mehr verteidigen, wenn er Unsinn macht und diesen nicht einmal mehr korrigiert.
 
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Mal eine ganz naive Frage: Wenn ich zum Angeln fahre und habe ein Filetiermesser >12cm Klingenlänge und ein Leatherman Wave im Angelkoffer, der nicht abschliessbar ist, dabei, ist das rechtens oder ein Verstoss gegen das Waffengesetz?
 
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@Yumitori:

Mir liegt es fern, kognitive Amateure zu verteidigen, ich wollte nur erklären, wie die Lage zustande gekommen ist.

@Mouseman58:
Das hängt davon ab, wo der Koffer im Auto steht (Zugriffsmöglichkeiten), wer Dich kontrolliert und im allerschlimmsten Fall, welchen Anwalt Du Dir leisten kannst. Die mir persönlich bekannten Polizisten würden sich bei einer Kontrolle darum garnicht scheren, solange Du denen nicht das Messer vor die Nase hälst und irgendwelche komischen Worte murmelst. In dem Bereich, wo der Kollege zum Baumklettern war, würde ich mir aber ein Schloss besorgen oder den Koffer zumindest ganz unten ganz hinten unter Tonnen von ungefährlichen Gütern vergraben.

Joe
 
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Yumitori

Guest
Zum Gruße,
@Mouseman58 -
da es - wie @Mohawk richtig schrieb - Polizisten und Polizisten gibt, kann ich nur wiedergeben, was ich einmal in einer Gerichtsentscheidung las (die Fundstelleweiß ich leider nicht mehr): "... kommt es darauf an, ob es sich um zugriffsbereites bei sich Führen handelt, also, ob es mit wenigen, also zwei, drei Handgriffen erreichbar ist."
Angelkoffer öffnen, Scheide des feststehenden Messers mit Messer greifen, dieses herausziehen. = Verstoß
Ebenso Wave greifen und.... = Verstoß
Musst Du erst lange unter den Angelhaken wühlen, die sich mit etwa daran befindlichen Schnüren im Wave oder im Messer verfangen, dann wird man verständigerweise diese Bedrohungswirkung allenfalls auf die Lachmuskeln der Kontrolleure beziehen und eher = kein Verstoß entscheiden.
Fährst Du aber mit diesem Koffer und diesem Inhalt in einer Gegend, in der allenfalls große Fische im übertragenen Sinne zu harpunieren wären, man ansonsten aber mit Angelzeug wenig anzufangen weiß, würde ich das "verständigerweise" streichen und auch dort fürchten, dass die Kontrolleure einen Verstoß sehen.
Das hat nicht unbedingt etwas mit zweierlei Maß zu tun, vielmehr mit dem Abwägen der Tatumstände.
 
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Der Gesetzgeber hat schon gedacht, aber nicht weit genug. Er hat der Polizei die von denen als Hilfsmittel gegen gewisse Banden u.ä. gewünschte Norm gegeben, aber vergessen, dass die Polzei und andere Behörden auch (! - nicht: nur) Kräfte haben, die selber dem Denken nicht besonders zugetan sind und die deshalb die Norm so nehmen, wie sie da steht und nicht, wie sie gemeint war.

Das ist eine unverschämte, um nicht zu sagen dummdreiste Behauptung.

Die Norm (hier der 42a) war genau so gemeint, wie er im Gesetz steht. Ansonsten hätte man ihn anders formuliert oder in den letzten 10 Jahren geändert. Um ihn so formuliert ins Gesetz zu bekommen, wurde damals bewusst gelogen und Kritikern gegenüber eine Appeasement-Politik betrieben mit dem Tenor "Wir wollen ja nicht an Otto Normalmessernutzer ran. Nur an die bösen Buben." Es wurde halt dummerweise "vergessen" diese Absicht auch im Gesetz festzuhalten. Noch nicht mal in Verwaltungsvorschriften hat sie es geschafft. Wer da an Zufall, Vergessen oder Versehen glaubt, wartet vermutlich auch jedes Jahr sehnsüchtig auf den Osterhasen.

Der Polizei also Defizite beim Denken vorzuwerfen, weil sie das tun, wozu sie laut Gesetz verpflichtet sind, zäumt das Pferd von der wirklich falschesten Seite auf.
 
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Mal eine ganz naive Frage: Wenn ich zum Angeln fahre und habe ein Filetiermesser >12cm Klingenlänge und ein Leatherman Wave im Angelkoffer, der nicht abschliessbar ist, dabei, ist das rechtens oder ein Verstoss gegen das Waffengesetz?

Kommt drauf an wie der Richter das sieht. Einige sehen darin ein berechtigtes Interesse, andere folgen der Argumentation der StA, wonach es erforderlich und zumutbar gewesen wäre, die Messer auf dem Weg in einem abgeschlossenen Behältnis zu transportieren.

Bessere Karten sehe ich nur auf dem Weg von und zur Jagd. Hier lässt sich argumentieren, dass die Erlaubnis des nicht schussbereiten Führens von Waffen quasi 42a Messer einschliesst. Garantie gibt's aber nicht.

Deshalb gibt's auch Juristen, die in Teilen des WaffG einen Verstoss gegen den Bestimmtheitsgrundsatz sehen und daher verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht haben. Nur getan hat in diese Richtung bisher m.W. keiner was.
 
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