Hallo,
ich hätte mal eine Frage, muss ich jetzt nach neuem Waffengesetz auch meinen Schaft von der R8 in die WBK eintragen lassen ???
Muss die Abzugseinheit auch eingetragen werden?
Und wenn ja bis wann muss das geschehen sein?
Waidmannsheil
Benny
Das ist eine sehr gute Frage, die uns alle noch etwas beschäftigen wird. Ich habe das kürzlich ausgiebig mit dem Leiter unserer Waffenbehörde angesichts der anstehenden Gesetzesänderung diskutiert. Ja, genau das ist geplant. Unklar ist nur, das Wie. Damals war das Gesetz nur in Planung, jetzt ist es gültig. Die Behörden warten auf eine entsprechende Ausführungsverordnung. Betroffen sind alle Waffensysteme mit austauschbaren Modulen. Das ist klassischerweise die R8 aber z.B. auch die Glock usw. Es geht dabei ja laut Gesetz nicht nur um Verschlussschlitten, Läufe, Magazine usw. sondern z.B. auch um sogen. Gehäuse und Schäfte. Mir wurde in dem Gespräch gesagt, dass gerade auch Altbestände im Nachhinein erfasst werden sollen und das ggf. mit Nachmeldefristen, jeder Besitzer solcher Waffen und Waffenkomponenten verpflichtet werden soll, diese mit speziellen Nummern zu versehen und zu registrieren. Die Kosten dafür trägt... wer wohl?? Interessanterweise ist noch völlig unklar nach welchem System diese Nummernkreise für das Nachregistrieren gebildet werden sollen. Hintergrund ist, dass jede dieser Komponenten künftig einzeln mit einer entsprechenden Nummer im zentralen Waffenregister und in der WBK eingetragen und rückverfolgbar ist. Früher war meine R8 mit einem Eintrag in meiner WBK vermerkt. Das war falsch. Meine Behörde hat deshalb bereits vor Jahren diesen Eintrag in meiner WBK in mehrere Einzeleinträge (Grundwaffe, Kammer, jeder einzelne , Austauschlauf) aufgelöst. Ich musste das bezahlen! Künftig wird zusätzlich wohl das System, der Schaft, Abzugseinheit mit Magazin usw. erfasst. Der Gesetzgeber will die Anbieter/Hersteller zwingen, künftig diese Einzelkomponenten durchzunummerieren (es gibt aber noch keine konkreten Vorgaben dazu) und wie gesagt, die Besitzer von Altwaffen werden sich darauf einstellen müssen dazu auch verpflichtet zu werden. So war die Auskunft meiner Behörde zu diesem Thema am Jahresanfang, da war das neue Waffengesetz in Sicht aber noch vieles unklar und unvorstellbar. In jedem Fall wurde mir aber damals schon gesagt, dass die bereits erfolgte Eintragung einer kompletten R8 oder Glock nicht automatisch bedeutet, dass die Behörde bereits automatisch unterstellt, dass diese Waffenteile bereits vorhanden sind und nur noch umgeschrieben/nummeriert werden müssen. Nein, jeder Besitzer eines solchen Waffensystems wird künftig verpflichtet, den Besitz dieser Komponenten seiner Behörde innerhalb einer Frist explizit anzuzeigen. Noch einmal ganz klar, betroffen sind nicht nur R8 oder Glock. Alle Waffen mit austauschbaren Komponenten sind davon betroffen, sofern diese Komponenten künftig unter den jetzt erweiterten Begriff der wesentlichen Teile fallen. Da dazu auch Gehäuse gehören, werden das sehr viele moderne Waffen sein. Bis heute ist völlig ungeklärt in welcher Form dies geschieht und was die Behörde dann mit dieser Meldung macht. Das neue Waffengesetz ist ein echtes Monstrum. Die Welt wird dadurch nicht sicherer, im Gegenteil.