das ist wild west theoretisches wunschdenken was du schreibst . kurzwaffe am gürtel ist führen . führen dürfen jäger IM ZUSAMMENHANG MIT DER JAGD . erkläre dem richter welchen jadlichen zusammenhang du beim einkauf ich war auf Ansitz und zum Frühstück fehlten noch Brötchen und ne Wurst, beim tanken naja ohne Sprit komm ich von der Jagd nunmal nicht heim, im restaurant nun, ich bin seit 100km unterwegs, da bekamm ich Hunger und wollte nicht unterzuckern und dadurch den Straßenverkehr gefährden oder im biergarten das halte ich persönlich für ambitioniert hattest dass du geführt hast . ob geladen oder ungeladen ist bis auf UVV egal - es ist führen einer waffe.
schick uns das foto wo du mit ner pistole am gürtel in deutschland beim edeka an der kasse stehst... kopfschüttel