Waffenaufbewahrung vor/nach dem Schiessstandbesuch

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lasst uns mal in echt aufn bier treffen zum verifizieren dass ihr wirklich jäger / waffenbesitzer seit jungs . keiner ausm jägerbekanntenkreis hatte jemals die idee mit ner scharfen glock oder sig am gürtel einkaufen zu gehen oder bei der bank am automaten geld abzuheben . nicht in niedersachsen und nicht in zeiten des terrorhypes. ich hätte es sehr gerne so locker wie ihr schreibt - , aber es wäre das erste mal dass ich sowas sehe in echt .

Was der Bauer nicht kennt, frisst er nich...:no:

Du hast Deine Unwissenheit zum Thema Waffenrecht jetzt hier schon so deutlich zum besten gegeben.

Wenn mich so jemand fragt, ob ich wirklich einen Jagdschein habe, komm ich mir ein wenig verarscht vor. Ein Falschfahrer!!! - Einer? Das sind tausende...

Aber ich (als aktiver Jäger) bin gewillt, es auch Jagdscheininhabern wie Dir, zu erklären:

Wenn ich in meinem (sauenfreien Niederwild-) Revier unterwegs bin, habe ich auch (fast*) nie eine Kurzwaffe dabei. Wozu auch?

Wenn ich aber in ein Sauenrevier gehe (habe in mehreren Sauenrevieren die Möglichkeit), dann bin ich dort in der Regel ein ganzes Wochenende. Ausserhalb der aktiven Jagden kommt die Langwaffe in die Unterkunft. Einen Waffenschrank gibt es dort nicht! Das Risiko des Abhandenkommens kann dort nie mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Das ist Jagd!

Die Kurzwaffe ist den ganzen Tag am Mann. Dort ist sie nun mal am sichersten aufbewahrt. Dazu habe ich ein ganz billiges, einfaches Nylonholster mit vorn angenähter Magazintasche. Ich habe immer zwei Magazine dabei - ein leeres und ein volles. Eins ist in der Waffe, das andere im Holster. Bei der aktiven Jagd im Revier ist das volle in der (fertiggeladenen und entspannten) Kurzwaffe (P99 AS), ansonsten (entladen) mit leerem Magazin in der Waffe. So kommt auch, z.B. bei Revierarbeiten, kein Dreck in den Magazinschacht.

Selbstverständlich laufe ich nicht, wie im wilden Westen oder bei der Polizei üblich, absichtlich mit der frei sicht- und griffbereiten Kurzwaffe durchs Dorf. Im Winter ist da eh ne Jacke drüber und im Sommer kommt das T-Shirt aus der Hose und deckt die Pistole "notdürftig" ab. Nicht weil ich es muss!!! ich muss es nämlich nicht!!! Sondern weil es für mich die gegenseite Rücksichtnahme gebietet. Ausserdem sieht es bescheuert aus, aber das ist Geschmackssache...

Die Kurzwaffe wird nur beim schlafen in der Unterkunft oder beim scheissen abgelegt!

Zum, von Dir genannten "Terrorhype": Den hab ich nicht gemacht, den befürworte ich nicht und den unterstütze ich auch nicht!!!

Die Gedanken sind frei - wer sich die falschen macht, darf sie gern für sich behalten...


*Fallenjagd, wenn sie ausgelöst hat
 
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...die Kontonummer lautet 9*19 [emoji38]

Man kann doch alles ins Extreme zerren. Das Recht gibt den Jägern eben die Möglichkeit, die Waffe auf dem Weg zur Jagd ungeladen zu führen. Möchte aber nicht unbedingt dabei sein wenn ein Jäger in Militärtarn mit geschultertem AR-15 durch die Fußgängerzone in Köln marschiert. Kostenlose Massage vom SEK dürfte garantiert sein.

Also meiner Meinung nach alles mit Augenmaß. Ich für meinen Teil muss nicht mein Recht immer und überall einfordern wenn dadurch Ungemach ansteht. Lieber mitdenken und die Waffe transportieren anstatt zu führen dürfte manches Mal besser sein. Ebenso wie das Schlößchen am Koffer. Tut mir nicht weh, hellt aber am Grenzübergang (ich muss beim Weg ins Revier zweimal über Staatsgrenzen) viele Gesichter auf. Ich bedenke dabei meist, was der mir Gegenüber sich dabei denkt wenn hier jemand mit einer Knifte rumläuft. Im ländlichen Raum sicher ein vertrauterer Anblick als in einer Innenstadt. Und ich kenne genug Polizisten um zu wissen das auch diese einen Selbtschutzreflex haben weil sie abends gerne wieder bei ihrer Familie sind. Da nehme ich mir für meinen Teil auch mal heraus, auf mein Recht zu verzichten.

Natürlich kann ich nix für die Waffenangst mancher Mitbürger. Aber diesen Extremen kann man, egal ob sicher verwahrten Waffe oder Führen, nicht beikommen.
Dann solltest du mal zu mir kommen, dann bekommst du wahrscheinlich Schnap Atmung wenn ich mit der BBF in die Metzgerei gehe und mir noch schnell warme Fleischwurst hole.
Wie ich noch meine Kurzwaffe hatte, war die immer auf der Fahrt ins Revier am Gürtel, aufgefallen ist das nur einmal, als ich bezahlt habe und mir einer von hinten auf die Schulter klopfte und fragte ob ich Erfolg hatte, waren zwei Polizisten die auch getankt hatten und die wohl in der Lage waren zu erkennen wieso mein Pulli rechts eine Beule hatte. Hätten wir noch eine Bank und ich noch eine Kurzwaffe würde ich auch damit rein gehen.
Als ich in das Revier gekommen bin und jeden Tag mit der Waffe spazieren gegangen bin, schauten die Leute auch ängstlich, weil der Vorpächter nur mit dem Auto durch fuhr, einige Monate später interessiert es kein Mensch mehr das ich die Waffe bei habe, die Menschen gewöhnen sich schnell da dran.
 
A

anonym

Guest
Aber keine Safty Flags und die Kippläufe nicht geknickt, dass geht nicht....:no:

Remy

mein liebster Rem, schau mal aufs Hebelchen an der DB, die ist geknickt, irgendwie musste das Wasser aus dem Rohr


und Saftyflags, !!!, wir kennen den Ladezustand, und jeder da wusste wie die Sicherheit zu prüfen ist.


und die mussten so da stehen, hätte ja sein können das die Kalbsleber oder der Braten aus der Pfanne flüchten wollte:biggrin::biggrin:
 
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Dann solltest du mal zu mir kommen, dann bekommst du wahrscheinlich Schnap Atmung wenn ich mit der BBF in die Metzgerei gehe und mir noch schnell warme Fleischwurst hole.

Ganz bestimmt nicht :) Habe ja nur geschrieben was ich mache. Wenn ich zusammen mit dem Jagdkollegen vom Nachbarrevier nach erfolglosem Abbaumen noch eine Currywurst essen gehe, hat der seine Kurzwaffe auch offen am Mann. Jeder nach seiner Facon :thumbup:

@Kölsch: Obwohl ich selbst von Berufswegen her eher der Korinthenkacker sein sollte lass ich mir selbst gerne solche Vereinfachungen durchgehen. :cool:
 
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Wenn die Kurzwaffe dabei ist, kann ich mir auf dem Weg ins Revier keinen besseren Ort als am Mann im Holster vorstellen. Das umfasst auch kleine Erledigungen auf dem Weg wie z.B. tanken. Viele nehmen selbst eine offen getragene Kurzwaffe nicht wahr. Die Reaktion derer, die sie wahrnehmen, hängt primär vom eigenen Auftreten ab. Ich schmunzle immer noch über den Franzosen, der mich an der Tankstelle besorgt darauf aufmerksam machte, dass meine Glock kein Magazin hat. ;-)
 
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mein liebster Rem, schau mal aufs Hebelchen an der DB, die ist geknickt, irgendwie musste das Wasser aus dem Rohr

Stimmt, bitte untertänigst um Entschuldigung, die Augen sind nicht mehr so gut. :no:

und Saftyflags, !!!, wir kennen den Ladezustand, und jeder da wusste wie die Sicherheit zu prüfen ist.

Ja, aber das sieht so lustig aus:biggrin:

und die mussten so da stehen, hätte ja sein können das die Kalbsleber oder der Braten aus der Pfanne flüchten wollte:biggrin::biggrin:

Das ist ein echter Grund !

Remy hält jetzt die Klappe......
 
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Ich bin noch nie zur Jagd mit verpackter Waffe los. Gewehr auf die Schulter und Glock ins Holster, seit ein paar Jahren eben leer.
Im Sommer sieht man die KW eben und?
Ich bin von Kopf bis Fuß in grün und oder Camo gekleidet. Da kommt niemand auf die Idee, daß ich kein Jäger bin, also gabs noch nie Fragen oder Kommentare.
Weil, Bank oder Tankstelle auf dem Weg ins Revier werden natülich bewaffnet wahrgenommen und das ganz keine 25km von Frankfurt und nicht irgendwo hinter den sieben Bergen,
 
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hier werden zwei sachen zusammengewürfelt : transportieren und führen .

beim transportieren sind kurze besorgungen wie tanken / was zu essen holen erlaubt aber führen darf der jäger nach meinem wissen nur im zusammenhang mit der befugten jagd und AUF DEM DIREKTEN WEG INS REVIER SOWIE WIEDER NACH HAUSE . auf dem weg ins revier ungeladen , im revier geladen sofern nicht im auto und nicht beim besteigen des hochsitzes ( uvv ) .

mit kw im holster - auch ungeladen - FÜHRE ich die waffe ganz klar und nach meinem wissen seit ihr drann wenn ihr so auf dem weg ins revier noch schnell in den supermarkt geht und es blöd läuft. der supermarkt ist weder jagdrevier noch der direkte weg zum revier.

wenn du im tante emma laden im dorf das machst und du dort bekannt bist mag das durchgehen , an einer autobahntankstelle oder einem grossen supermarkt kann das mächtig schief gehen .

ich hätte es gerne auch so 'entspannt' aber bitte zeigt mir den text im waffg wo das erlaubt ist . mit waffe im futteral ( transportieren ) ist tanken/ currywurst / schüsseltreiben ok , mit waffe im holster ( führen ) ist das nach meinem verständnis ausdrücklich verboten .

und nachher sitzt nen jungjäger vor gericht weil er auf nen forum hört...
 
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mit kw im holster - auch ungeladen - FÜHRE ich die waffe ganz klar und nach meinem wissen seit ihr drann wenn ihr so auf dem weg ins revier noch schnell in den supermarkt geht und es blöd läuft. der supermarkt ist weder jagdrevier noch der direkte weg zum revier.

Da liegst du falsch.

Führen ist alles wenn es mit Jagd zu tun hat. Ich bin auf dem Weg zur Jagd also führe ich meine Waffen jederzeit zugriffsbereit.

Transportieren ist NUR auf dem Weg zum Büma oder Schießstand bspw.

http://www.jagd-bayern.de/fileadmin...e/Schiesswesen/Rechtstipp_Waffentransport.pdf
 
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Moin!

@Mrbigshot:

Dann musst Du einfach mal die Texte komplett lesen, denn im WaffG steht nichts von direktem Weg, das steht in der WaffVwV, aber da kommt dann nnoch etwas Text dazu:

§13 (6) WaffG:
"(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen."

WaffVwV 13(6) Absatz 5:
"Im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, dem Jagdschutz und Forstschutz kann ein Jagdscheininhaber die zur Jagd benötigten Waffen nicht schussbereit (siehe Nummer 12.3.3.1) führen. Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z.B. Vorführungen für Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungszwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen wie „Abstecher“ zur Bank oder Post."

Viele Grüße

Joe
 
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@cast : "führen" heisst waffe zugriffsbereit ( kw im holster , gewehr geschultert oder auf dem autositz etc ).

"transportieren" heisst waffe nicht zugriffsbereit ( im waffenkoffer ) . du kannst eine waffe ins revier durchaus transportieren ( im waffenkoffer nicht zugriffsbereit ) aber du DARFST sie hier auch führen . zum büma oder schiesstand MUSST du transportieren .

beim führen gibt es noch den sinnlosen passus ob geladen oder ungeladen führen.

ich hätte gesagt dass führen , auch ungeladen , auf jagdschein NUR im revier und auf dem DIREKTEN weg dorthin erlaubt ist , der text von mohawk ist aber interessant und würde andeuten dass ne ungeladene glock im holster an der tankstelle auf dem weg ins revier rechtlich gedeckelt ist . das ist ne wichtige und interessante frage .
 

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