Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

Registriert
1 Feb 2015
Beiträge
2.462
Korrigiert mich, aber in Bayern benötigst Du immer noch die Genehmigung, in Thüringen …???
Seit dieser Änderung im Waffengesetz nicht für den Erwerb, sofern du einen gültigen Jagdschein besitzt.
Offenbar ab sofort, die Landesjagdgesetze sind jedoch nach wie vor zu beachten.
Nicht hinsichtlich Erwerb/Besitz: dafür ist das Waffengesetz zu beachten. Aber (siehe meine Ergänzung in deinem Beitrag) hinsichtlich Jagdlicher Einsatz sind die jeweiligen Landesjagdgesetze sehr wohl zu beachten.
 
Registriert
16 Dez 2012
Beiträge
5.305
Oh jeh die armen Sachbearbeiter auf den Behörden :eek:
Das wird wohl nicht so schlimm!


Nur in Baden-Würtemberg, Brandenburg und Sachsen sind sie erlaubt.
In allen anderen Ländern bleiben sie weiterhin verboten.

Oder ist das ab heute überholt?

TH
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
an die juristen unter den foristen : gibt das blatt eindeutige aussage über nsg mit integriertem ir aufheller ?

grüsse
 
Registriert
18 Apr 2016
Beiträge
1.069
Das wird wohl nicht so schlimm!

Gemäß der Zeitschrift "Niedersächsischer Jäger" Ausgabe 2/2020, Seite 6 bleibt mindestens bei den Vorsatzgeräten alles beim Alten.

Nur in Baden-Würtemberg, Brandenburg und Sachsen sind sie erlaubt.
In allen anderen Ländern bleiben sie weiterhin verboten.

Oder ist das ab heute überholt?

TH

Jagdscheininhaber dürfen Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen haben. Und zwar zur Jagd und zum Übungsschießen.

Aber laut Jagdgesetz darfst du es nicht zur Jagd einsetzen.

Vorsicht mit IR-Strahlern. Da gilt nach wie vir das Verbot. So darf eben auch das Pard007 nicht montiert werden ohne Ausnahmegenehmigung.
 
Registriert
6 Nov 2003
Beiträge
2.521
Was bedeutet das, die Landesgesetze sind nach wie vor zu beachten?
konkret: in Baden-Württemberg Musste bisher eine Bescheinigung über eine regelmäßige Jagdgelegenheit für einen Voreintag vorgelegt werden. Beispielsweise ein begehungsschein.
dann gab’s den Voreintrag.

ist dies in BW weiterhin nötig?
Du brauchst keinen Voreintrag mehr und Du brauchst logischerweise auch keine Bescheinigung mehr.
Du kannst Dir morgen früh einen Schalldämpfer holen, mittags einschießen und abends damit auf Sauen jagen.
Binnen 14 Tagen in WBK eintragen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
13 Mrz 2018
Beiträge
1.171
Offenbar ab sofort, die Landesgesetze sind jedoch nach wie vor zu beachten.

Korrigiert mich, aber in Bayern benötigst Du immer noch die Genehmigung, in Thüringen …???

In Thüringen ist der Schalldämpfer (für schalenwildtaugliches Kaliber) seit Dezember laut Neuem Jagdgesetz auch erlaubt.

Damit darf man ab morgen auch hier entsprechende Dämpfer auf JS ohne Voreintrag erwerben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Aug 2018
Beiträge
203
Ich verstehe das auch so. Jäger dürfen jetzt Nachtsicht-ZF haben, aber nicht damit jagen.
Willkommen in Deutschland. Kannst du dir nicht ausdenken...


Also ich lese da nichts von NV-ZFs. Nur Vorsatz und Aufsatzgeräte somit schließt die Waffrändg folgende Geräte aus Anlage 2 WaffG 1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte aus.

Aber das Jagdgesetz verbietet momentan noch die Nutzung von den Vor & Aufsatzgeräten zumindest hier in NDS.

So verstehe ich es.
 
Registriert
9 Apr 2019
Beiträge
151
Also ich lese da nichts von NV-ZFs. Nur Vorsatz und Aufsatzgeräte somit schließt die Waffrändg folgende Geräte aus Anlage 2 WaffG 1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte aus.

Aber das Jagdgesetz verbietet momentan noch die Nutzung von den Vor & Aufsatzgeräten zumindest hier in NDS.

So verstehe ich es.

Ups, danke für die Aufklärung. Habs noch nicht gelesen, ich gebs zu.
Zwischen einem ZF mit integrierter Nachtsichtfunktion und einem entsprechendem Zusatzgerät zu unterscheiden ist mir gar nicht in den Sinn gekommen, ist meiner Meinung nach auch vollkommen verblödet (weil das Ergebnis ja das selbe ist).
Da scheine ich die Stupidität unserer Legislative bei weitem Unterschätzt zu haben, mea culpa.
 
Registriert
11 Mai 2009
Beiträge
625
Nein eigentlich nicht ganz so blöd. Weil ZF mit integrierter Nachtsichtfunktion ist per se ein verbotener Gegenstand. Wenn die mal im Feld sind wird es schwierig die da wieder raus zubekommen wenn man es sich mal wieder anders überlegt. Ein Dual Use Gerät ist kein verbotener Gegenstand, kann schon immer frei erworben werden. Wird erst zum Verbotenen Gegenstand in Kombination mit einer Zieleinrichtung. Mit dem neuen WaffG haben wir Jäger da jetzt eine Ausnahme. Das Verbot besteht ja weiterhin.
 
Registriert
18 Apr 2016
Beiträge
1.069
Irgendwie lese ich in dem Text immer noch nicht, dass ich ein Dual-Use-Gerät jetzt auf dem ZF aufsetzen dürfte.

Ein reines Vorsatzgerät, dass kein Dual-Use ist, ist wohl eher eine Seltenheit. Und mit dem Dual-Use durfte ich ja schon immer Umgang haben. Jetzt darf ich auch Umgang mit reinen Vorsatzgeräten haben?

Oder heißt „Umgang“ automatisch, dass ich es anbringen darf. Das lese ich so nicht, auch wenn ich im vorherigen Post noch der Meinung war...

Wir brauchen hier dringend einen Rechtsaufklärer !
 
Registriert
5 Feb 2011
Beiträge
981
Irgendwie lese ich in dem Text immer noch nicht, dass ich ein Dual-Use-Gerät jetzt auf dem ZF aufsetzen dürfte.

Ein reines Vorsatzgerät, dass kein Dual-Use ist, ist wohl eher eine Seltenheit. Und mit dem Dual-Use durfte ich ja schon immer Umgang haben. Jetzt darf ich auch Umgang mit reinen Vorsatzgeräten haben?

Oder heißt „Umgang“ automatisch, dass ich es anbringen darf. Das lese ich so nicht, auch wenn ich im vorherigen Post noch der Meinung war...

Wir brauchen hier dringend einen Rechtsaufklärer !

Haben durftest du es (Dual-Use Gerät) schon immer, aber niemals (ohne Ausnahmegenehmigung) auf einer Schusswaffe montieren.
Jetzt darfst du es zur Jagd oder dem jagdlichen Übungsschießen auf der Waffe montieren.
Jagen darfst du damit allerdings nur, wenn das jeweilige Landesjagdgesetz es zulässt.

Das ist alles nicht so schwer zu verstehen. Man muss das Gesetz nur mal richtig lesen und nicht überfliegen und interpretieren.
 
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
3.996
einzig sinnvolle Lösung ist hier, du wohnst z.B. in Hessen und hast ein Revier z.B. in Bayern. Für dieses Revier hast du eine "Beauftragung" für Vorsatzgerät. Jetzt kannst du das Vorsatzgerät mit deiner Waffe und deinem ZF auf einem Schießstand in z.B. Hessen ein oder kontrollschießen ohne gegen ein Gesetz zu verstoßen. Jagen dann damit nur in Bayern. Falls du Treffpunkt Abweichungen durch auf und absetzen des Vorsatzgerätes befürchtest, kannst du es jetzt auch immer am ZF montiert lassen. Aber auch hier, Jagd nur da wo Beauftragung. Oder eben 2 ZF eins mit Vorsatz für Bayern das andere für sonstewo. Armes Deutschland.
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
wenn ich das gesetz richtig verstehe darf ab sofort bundesweit jeder jagdscheininhaber sich ein vosatzgerät ( ohne ir aufheller ? ) aufs gewehr befestigen und damit aufm stand schiessen . bundesland völlig egal
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
101
Zurzeit aktive Gäste
547
Besucher gesamt
648
Oben