Irgendwie lese ich in dem Text immer noch nicht, dass ich ein Dual-Use-Gerät jetzt auf dem ZF aufsetzen dürfte.
Ein reines Vorsatzgerät, dass kein Dual-Use ist, ist wohl eher eine Seltenheit. Und mit dem Dual-Use durfte ich ja schon immer Umgang haben. Jetzt darf ich auch Umgang mit reinen Vorsatzgeräten haben?
Oder heißt „Umgang“ automatisch, dass ich es anbringen darf. Das lese ich so nicht, auch wenn ich im vorherigen Post noch der Meinung war...
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