Wer bezahlt als Jäger mit brauchbarem Hund Hundesteuer

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Jagdhunde normalerweise und 50% reduziert, Diensthunde, zu denen auch die Jagdhunde der vereidigten Jagdaufsichtspersonen zählen sind befreit. Ich zahle schon seit 30 Jahren keine Hundesteuer mehr.
„Diensthund„ ist hier klar definiert= Hilfsmittel bei hoheitlichen Aufgaben und der Besitzer ist das Land, oder Bund.
 
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17 Okt 2017
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Niemand. Aber was nutzt dir die Information, dass manche befreien und manche nicht? BaWü hat das ebenfalls über LJV und Ministerium versucht bei den Kommunen durchzubringen. Manche machens, manche nicht.
Wenn man nachweisen kann, dass es woanders steuerbefreit oder -begünstigt ist, hat man ein Argument mehr!
 
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11 Aug 2012
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Trotzdem habe ich nicht Unrecht: "Mit der Hundesteuer werden vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll z. B. dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen."

Meint das Finanzministerium.

Daher wohl auch der kräftige Aufschlag ab meist dem zweiten oder n-ten Hund.
Da könntest Du wohl recht haben, denn es wäre eigentlich ja logischer, den 2., 3. etc. Hund "als Mengenrabatt" jeweils günstiger zu machen - der Aufwand in der Verwaltung wird ja nicht höher, sondern niedriger.
 
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17 Okt 2017
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Auch in NRW scheint es Kulanz zu geben:

 
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Bei uns im Ort ist übrigens die Hälfte für einen brauchbaren Hund fällig. Nds.
Eine Gemeinde weiter ist der volle Satz fällig.
 
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16 Mai 2018
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Bei uns in der kleinen Gemeinde in Mittel-/Südniedersachsen gibt es keine Ermäßigung.

(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von...
...4. Gebrauchshunden von Forstbeamten sowie von bestätigten Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern in der für den Jagdschutz erforderlichen Anzahl;

Kosten:

a) für den ersten Hund 60,00 EUR,
b) für den zweiten Hund 84,00 EUR,
c) für jeden weiteren Hund 108,00 EUR.

Damit es auch ja nicht langweilig wird haben die Flecken innerhalb der SG einen eigenen Steuersatz und sind teuerer als die Stadt selbst.
 
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25 Sep 2018
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Hatte vor einigen Jahren ein immer energischer, bzw. lauter werdendes Gespräch mit dem zuständigen Verwaltungsbeamten meiner damaligen Heimatstadt (BY) ob ich denn nun den ermäßigten Satz zahle oder nicht.

Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes vom 1. März 1983 (GVBl S. 51; zuletzt geändert durch VO vom 23. März 2004, GVBl S. 108) mit Erfolg abgelegt haben

Da ich damals kein Zeugnis des Hundes dabei hatte, hab ich mit dem Oberverwalter erstmal gemeinsam die Satzung durchlesen müssen, und ihm erklären müssen, dass ich als Förster kein Prüfungszeugnis vorlegen muss. :) Aber er wollte die auch erst mit mir gemeinsam durcharbeiten, als schon der erste Kollege reingeschaut hatte. Bei sowas macht stursein einfach Spass! :p
 

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