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Ich sehe das tiefen entspannt. Bei Wildunfall generell Polizei rufen (da ja ein Unfall), die nehmen den Unfall auf und du bekommst dann eine Tagebuchnummer/Vorgangsnummer. Diese Nummer samt kurzen Dreizeiler geht an die Versicherung. Fertig.
Alles andere klärt die Versicherung mit der Polizei.
Sonst könnte ich ja im Falle eines Falles mit dem "Verunfallten" diverse Mauscheleien anfangen.
Wie zum Beispiel: Schwager X fährt mit 1,5%° in Straßengraben, ich komme mit der Bescheinigung daher, fülle die aus und für die Bilder die an die Versicherung gehen werden fix noch ein paar Sauborsten, Rehdecke, etc. drapiert.
Hat es alles schon gegeben.
Daher - ich kann als JAB/Pächter eine solche Bescheinigung ausstellen, muss es aber nicht, da diese von mir ausgestellte Bescheinigung keinerlei Rechtskraft entfalten kann. Ganz im Gegensatz zu einer Unfallaufnahme/Protokoll durch die Polizei.
Gruß der olle pudlich
Alles andere klärt die Versicherung mit der Polizei.
Sonst könnte ich ja im Falle eines Falles mit dem "Verunfallten" diverse Mauscheleien anfangen.
Wie zum Beispiel: Schwager X fährt mit 1,5%° in Straßengraben, ich komme mit der Bescheinigung daher, fülle die aus und für die Bilder die an die Versicherung gehen werden fix noch ein paar Sauborsten, Rehdecke, etc. drapiert.
Hat es alles schon gegeben.
Daher - ich kann als JAB/Pächter eine solche Bescheinigung ausstellen, muss es aber nicht, da diese von mir ausgestellte Bescheinigung keinerlei Rechtskraft entfalten kann. Ganz im Gegensatz zu einer Unfallaufnahme/Protokoll durch die Polizei.
Gruß der olle pudlich