Langwaffe im KFZ innerhalb des Reviers transportieren (verschoben)

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Unfälle sind halt nicht die Regel!
Ich behaupte mal, jedem passiert es in seinem Jägerleben einmal, dass er die Büchse aus dem Schrank nimmt und feststellt.. uups, die ist ja noch geladen.... Sau geschossen und dann ist irgendwie der Ablauf durcheinander geraten.
Trotzdem macht es halt Sinn, dass eine Waffe nur entladen ins KFZ kommt, außerdem ist es halt Gesetz! Und daran muss man sich halten.
 
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Realistischerweise ist der Weg von 'Waffe unterladen im Auto rumfahren' bis zu 'geladen und gesichert weiterfahren' nicht allzu weit.
Gibt so ein paar Regeln, nicht nur im Umgang mit Waffen, an die hält man sich besser einfach, ohne sie jedes mal erneut auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen, weil sich im Anschluß echt doofes Zeug ergeben kann.
Ich gehör auch zu denen, die einen Fahrtrichtungswechsel noch mit dem Blinker ankündigen. Weil es mir zu mühsam ist, mir vor jedem Abbiegen Gedanken zu machen, ob es wen geben könnte, der von meinem Vorhaben wissen sollte, oder, ob ich mir die Bewegung mit dem Finger an den Blinkerhebel tatsächlich sparen könnte.
Also fahr ich auch ned mit geladener Waffe rum. Erleichtert das Leben ganz erheblich.
Und wenn ich es dennoch täte, so schrieb ich es zumindest nicht in ein öffentliches Medium.
 
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Ich behaupte mal, jedem passiert es in seinem Jägerleben einmal, dass er die Büchse aus dem Schrank nimmt und feststellt.. uups, die ist ja noch geladen..

Wie soll das passieren?
Ich frage mich immer, wie groß der Hohlraum zwischen den Ohren sein muss, wenn man so etwas macht.
Wobei das ja schon ein krasses Beispiel ist, viel häufiger sind die Helden, die nach verlassen des DJ Stands immer noch eine geladene Plempe führen.
Der Umgang mit Waffen erfordert eine Routine von der niemals abgewichen wird. Dann ist das ganz einfach, man kennt immer den Ladezustand seiner Waffe.
Die UVV, die eine unterladene Waffe im KFZ verbietet, ist einfach nur weltfremd, zumal nicht zwischen KW und Langwaffe unterschieden wird, was dann endgültig völlig absurd ist.
 
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z/7

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Realistischerweise ist der Weg von 'Waffe unterladen im Auto rumfahren' bis zu 'geladen und gesichert weiterfahren' nicht allzu weit.
Unsinn. Entweder hab ich mich mit dem Ladezustand der Waffe befaßt oder nicht. Gegen das "nicht" hilft auch keine Vorschrift, die noch einen draufsetzt.

Ich kann mir schlechterdings keine noch so verrückte Konstellation vorstellen, wie mit einer unterladenen Waffe etwas passieren sollte. Repetierende Hunde mal aussen vor.

Wie ich schon sagte. Am sichersten ist, gar keine Waffe anzufassen. Am besten gleich im Bett bleiben.
 
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Nochmal zum beschriebenen Fall der Polizeikontrolle:
Auf dem Weg zur oder von der Jagdausübung außerhalb des Reviers muss die Waffe entladen sein, d.h. auch nicht unterladen. (UVV außen vor)
Aber sie muss nicht zwangsweise verschlossen in einem Futteral sein (mache ich trotzdem immer.)
Ist das korrekt so?
 
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#44
Ich kann mir schlechterdings keine noch so verrückte Konstellation vorstellen, wie mit einer unterladenen Waffe etwas passieren sollte. Repetierende Hunde mal aussen vor.


Vorstellen lässt sich alles und so kann man sich auch vorstellen seine Waffe UNTERladen zu haben.
Es ist gar nicht so selten, dass Magazine entleert oder entnommen werden und im Lauf steckt noch eine Patrone.
Wer glaubt seine Waffe schnell bei der Hand haben zu müssen, kann den "leeren" Repetierer oder Selbstlader mit geöffnetem Verschluss transportieren. Eine Patrone oder das Magazin ist schnell eingedrückt.
Bei KLW ist das etwas schwieriger, weil sie "gebrochen" kritisch zu transportieren ist.
Auf den Riemen als Fangschlinge sei nochmals verwiesen.

Übrigens: Bei einem Vereinsschießen kam der Vorstand, legte seine Waffe auf den Tisch und bemerkte "ach - ist ja schon geladen"
 
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Nochmal zum beschriebenen Fall der Polizeikontrolle:
Auf dem Weg zur oder von der Jagdausübung außerhalb des Reviers muss die Waffe entladen sein, d.h. auch nicht unterladen. (UVV außen vor)
Aber sie muss nicht zwangsweise verschlossen in einem Futteral sein (mache ich trotzdem immer.)
Ist das korrekt so?
Auf dem Weg in das Revier und aus dem Revier nach Hause muss die Waffe nicht verschlossen werden, dies gilt nur für Anlässe wir Büchsenmacher, Schiessstand und Co, bzw. alle Fahrten, die nicht ins Revier gehen. Die große Grauzone ist ja, was ist, wenn ich einen Schein in Süddeutschland habe und aus Hamburg komme...meine Mitjäger hatten mal das Gedankenspiel, was, wenn sich alle Reviere im Hegering gegenseitig Jagderlaubnisse ausstellen würden, könnte man quasi permanent bewaffnet durch den HR laufen :) Diese beiden Maximalbetrachtungen schliessen die Vorschriften m.E. so nicht aus...
 

Fex

Moderator
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Ich kann mir schlechterdings keine noch so verrückte Konstellation vorstellen, wie mit einer unterladenen Waffe etwas passieren sollte. Repetierende Hunde mal aussen vor.

Exakt dieser Fall war hier auch schon Thema, vor 1 oder 2 Jahren hat sich ein Jagdscheininhaber damit herausreden wollen, dass sein Hund die unterladene Waffe beim Herumtoben im KFZ repetiert hätte.

Warum fällt es manchen so schwer, sich ans Gesetz zu halten? Wieviele Stücke Wild wurden nicht erlegt, weil man die Waffe nicht unterladen führen durfte?

Was machen die armen Kipplaufwaffenbesitzer?
 
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G

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Guest
Unfälle sind halt nicht die Regel!
Ich behaupte mal, jedem passiert es in seinem Jägerleben einmal, dass er die Büchse aus dem Schrank nimmt und feststellt.. uups, die ist ja noch geladen.... Sau geschossen und dann ist irgendwie der Ablauf durcheinander geraten.
Nein, ich steige mit geladener Jagdwaffe mal über einen Zaun, ich klettere auch mal einen Hochstand damit rauf (wenn ich alleine bin) aber niemals lege ich eine geladen Waffe in mein Auto und damit wird auch niemals eine geladen Waffe in den Schrank kommen. Auto heißt Jagd vorbei und Jagd vorbei heißt entladen!
 

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