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......Wer mit solchen Begriffen argumentiert und dann dazu noch von der "Erlaubnis der Gesellschaft" fabuliert, der hat ein Problem mit dem Grundgesetz, bzw. mit den daraus abzuleitenden Eigentumsrechten.
Nein, hat er nicht.
Um das Grundrecht (Jagdrecht auf Grund und Boden) geht es doch gar nicht, sondern um die Definition der bejagbaren Arten und ihre Jagdzeiten (oder eben keine Jagdzeiten). DAS ist weder vom Grundgesetz abhängig, noch von abgeleiteten Eigentumsrechten. An herrenlosem Wild gibt es keine Eigentumsrechte, darüber bestimmt die Gesellschaft via Politik.