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Es scheint so als ob sich ausser @äsungsfläche und mir, niemand mehr fuer die ASP interessiert.
Interessant!
Es scheint so als ob sich ausser @äsungsfläche und mir, niemand mehr fuer die ASP interessiert.
Interessant!
Es scheint so als ob sich ausser @äsungsfläche und mir, niemand mehr fuer die ASP interessiert.
Interessant!
Es sind noch alle da. Es reicht aber, wenn einer die Zahlenn einstellt.
Es scheint so als ob sich ausser @äsungsfläche und mir, niemand mehr fuer die ASP interessiert.
Interessant!
Wenn man aber die Verluste der Schweinemäster sieht, ist es wenig.Irrsinn was das kostet!
Für das gefährdete Gebiet werden folgende Maßregeln angeordnet:
1.Nach Errichtung einer Umzäunungum die Kerngebiete K1 und K2 sowie um die weißen Zonen sind im gefährdeten Gebiet, ausgenommen der weißen Zonen undder Kerngebietedie Jagd auf alle Wildtierarten sowie alle Bejagungsarten erlaubt.Gegenüber den Jagdausübungsberechtigten wird angeordnet,eine verstärkte Beja-gung von Schwarzwild durchzuführen.Bewegungsjagden sind der Unteren Jagdbehörde mindestens zehn Tage vor Be-ginn anzuzeigen.
2.Nach Errichtung einer Umzäunungum die Kerngebiete K1 und K2 sowie um die weißen Zonen ist im gefährdeten Gebiet, ausgenommen der weißen Zonen und der Kerngebietedie Nutzung landwirtschaftlicher Flächen ohne Einschränkungen ge-stattet.
3.Im gesamten gefährdeten Gebiet ist die Nutzung forstwirtschaftlicher Flächen verbo-ten.Von diesem Verbot sind nach Errichtung einer Umzäunung um die Kerngebiete K1 und K2 sowie um die weißen Zonendie in der als Anlage A2 dieser Allgemeinverfü-gung beigefügten aufgelisteten Tätigkeitenausgenommen. Einer separaten Ausnah-megenehmigung bedarf es für die Durchführung dieser Tätigkeiten nicht.Dieses Verbot wird durch das Veterinäramt aufgehoben, sobald es die epidemiologi-sche Lage zulässt und durch die fachliche Planung der Bekämpfungsstrategie be-stätigt ist.
4.Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Brachflächen sind durch den Landwirt auf gesonderte Anordnung des Veterinäramtes in Abstimmung mit der Unteren JagdbehördeJagdschneisen anzulegen.
5.Jagdausübungsberechtigte sind zur verstärkten Suche nach verendeten Wild-schweinen verpflichtet. Wird die verstärkte Suche von, durch das Veterinäramt be-nannten Personen, durchgeführt, haben die Jagdausübungsberechtigten in ihrem Revier diese Suche zu dulden und mitzuwirken.Von den Jagdausübungsberechtigten zu dulden sind insbesondere die für die Kada-versuche eingesetzten Hundestaffeln und die mit Schusswaffen ausgestatteten, be-gleitenden Jäger.
6.Jagdausübungsberechtigte haben jedes verendet aufgefundene Wildschwein unter Angabe des Fundortes (GPS-Daten) dem Veterinäramt schriftlich unter der Adresse Breitscheidstraße 7,15848 Beeskow odertelefonisch unter der Telefon-Hotline 03366 35-2020oder über die Nutzung der Tierfund-Kataster-Appoder per E-Mail unter fallwildmeldung@landkreis-oder-spree.de anzuzeigen. Die Kennzeichnung, Probenahme, Bergung und unschädliche Beseitigung ist aus-schließlich durch das vom Veterinäramtbeauftragte Personal durchzuführen.
7.Hunde dürfen im gefährdeten Gebiet nicht frei umherlaufen. Es gilt eine strikte Lei-nenpflicht für Hunde.
8.Die Besamung empfänglicher Sauen wird untersag
Vor 2 Jahren war mal bei einem großen Discounter Schinken und Rohwurst aus Polen und Ungarn vom Ws in der Werbung.Damit man neben der Diskussion über das Vorgehen in Brandenburg und Sachsen in den betroffenen Kreisen ein weiteres, sehr wichtiges Problemfeld nicht vergisst!
https://lhl.hessen.de/veterinärmedizin/virologie-serologie/afrikanisches-schweinepest-virus-aspv-in-fleischprodukten-aus
Also, die Konsequenz aus dieser Meldung lautet dann wieder mal:
die ASP kann jederzeit und überall einschlagen!
Vor 2 Jahren war mal bei einem großen Discounter Schinken und Rohwurst aus Polen und Ungarn vom Ws in der Werbung.
Nach 2 Wochen wurde es aus der Werbung genommen.
Ich frage mich spätestens seit dem Zeitpunkt, wie das wohl geregelt wird mit den Importen dieser Erzeugnisse.
Da kommen einem schnell alle anderen teuren Maßnahmen irgendwie sinnlos vor.