Moin,
eins vorab - ich bin sowohl kundige Person als auch zur Trichinenprobeentnahme ermächtigt .
Von daher verstehe ich nicht, dass ein Jagdscheininhaber, der es gelernt hat ordentlich aufzubrechen und zu zerwirken nicht in der Lage sein soll, aus dem Vorderlauf einer Sau eine Probe zu ziehen (50 - 60 gr. Wildbret).
Zur Info - hier im Kreis Schaumburg wird die Trichinenprobe aus dem Vorderlauf genommen - anderswo gern auch aus dem Zwerchfelleckspfeiler oder dem Lecker . Aber seit Generationen sind Jäger in der Lage Wild ordnungsgemäß zu versorgen etc., und dann so ein Gewese mit der Entnahme von einem Stück Muskel? Da scheint mir wieder der Amtsschimmel zu wiehern.....
Also die Entnahme der Trichinenprobe ist mMn absolut kein Hexenwerk und sollte von daher auch deutlich weniger reglementiert sein - jm2cts.
munter leiben!!
hobo
Also wir in Bayern dürfen als geprüfte und für das Revier beauftragte Person wenigstens Proben von allen verlegten Stücken aus dem Revier nehmen.Hallo zusammen.
Wie bereits erwähnt ist es in NRW meist unter Vorlage der Bescheinigung problemlos.
Was viele nicht wissen in diesem Zusammenhang, dass sie lediglich Stücke beproben dürfen, welche sie selbst erlegt haben.
Dies führte mal zu einer Diskussion mit dem Vet-Amt, die hier zwar recht pragmatisch sind, aber deutlich auf den Umstand hinwiesen.
Eigentlich müssten im Wildursprungsschein bis zu drei Personen eingetragen werden (Erleger - Lebendbeschau / aufbrechende Person - Oragnbeschau / Probennehmer). Dies geben die Zettel i.d.R. aber nicht her und es wurde, wie gesagt eine pragmatische Lösung gefunden.
wipi
bei uns gibt es der Wildursprungsschein her, dass zumindest verantwortlicher Jäger und der Erleger eingetragen werden können, auch NRW. Beprobung ist nicht auf selbst erlegte Stücke beschränkt. Da letztendlich nur der zur Entnahme zugelassene Jäger den Schein ausfüllen darf, ist eigentlich vorausgesetzt, dass der dem Erleger die "Lebendbeschau" zutraut und der Erleger nicht einem dritten hinzuzieht der aufbricht. Man kann sich ggf. auch die Innereien vorlegen lassen wenn kein Vertrauen da ist. Muss man alles nicht verkomplizieren.Hallo zusammen.
Wie bereits erwähnt ist es in NRW meist unter Vorlage der Bescheinigung problemlos.
Was viele nicht wissen in diesem Zusammenhang, dass sie lediglich Stücke beproben dürfen, welche sie selbst erlegt haben.
Dies führte mal zu einer Diskussion mit dem Vet-Amt, die hier zwar recht pragmatisch sind, aber deutlich auf den Umstand hinwiesen.
Eigentlich müssten im Wildursprungsschein bis zu drei Personen eingetragen werden (Erleger - Lebendbeschau / aufbrechende Person - Oragnbeschau / Probennehmer). Dies geben die Zettel i.d.R. aber nicht her und es wurde, wie gesagt eine pragmatische Lösung gefunden.
wipi
Es hat nichts mit mangelndem Vertrauen zu tun. Wenn ich mich rechts erinnere ergibt sich die Vorgabe, dass nur selbst erlegte Stücke beprobt werden dürfen aus der Gesetzgebung. Diese ist halt nicht immer pragmatisch. Vielleicht ist hier jemand richtig fit auf dem Gebiet und kann es näher erläutern.bei uns gibt es der Wildursprungsschein her, dass zumindest verantwortlicher Jäger und der Erleger eingetragen werden können, auch NRW. Beprobung ist nicht auf selbst erlegte Stücke beschränkt. Da letztendlich nur der zur Entnahme zugelassene Jäger den Schein ausfüllen darf, ist eigentlich vorausgesetzt, dass der dem Erleger die "Lebendbeschau" zutraut und der Erleger nicht einem dritten hinzuzieht der aufbricht. Man kann sich ggf. auch die Innereien vorlegen lassen wenn kein Vertrauen da ist.
Deshalb konnten wir es mit dem Vet-Amt pragmatisch lösen.Muss man alles nicht verkomplizieren.