Umgang mit Soft-Air-Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie, die Anscheinswaffen i.S.d. neuen Waffengesetzes sind:
Soft-Air-Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie als Anscheinswaffen - Soft-Air Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie sind Anscheinswaffen i.S.d. neuen Waffengesetzes, wenn ihrer äußeren Form nach das Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden. Insofern dürften fast alle derzeit auf dem Markt befindlichen Soft-Air-Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie der Definition von Anscheinswaffen des neuen Waffengesetzes unterfallen.
2. Erwerb und Besitz von Soft-Air-(Anscheins)waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie - der Erwerb und Besitz von Soft-Air-(Anscheins)waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist weiterhin erlaubnisfrei, auch für Personen unter 18 Jahren. JSM und VDB empfehlen aber ein Abgabealter von 14 Jahren.
Führen von Soft-Air-(Anscheins)waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie - es ist verboten, die tatsachliche Gewalt über Soft-Air-(Anscheins)waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte auszuüben (führen). Wer entgegen diesem Verbot eine Soft-Air-(Anscheins)waffe führt begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Ein Transport von Soft-Air-(Anscheins)waffen (z.B. vom Händler zum eigenen Zuhause oder vom eigenen Zuhause zur Schießstätte) ist nur in einem verschlossenen Behältnis (z.B. eingeschweißte Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche) erlaubt…
Quelle: geklaut im www.
So, nun hätten die Kinder Spaß am Schießsport, kaufen sich evtl. auch so ein Spielding und lassen sich erwischen - Ende der Träume! Ich persönlich behaupte hier läßt man auch Kinder in das offene Messer des WaffG laufen. Angst und Aussehen hin oder her, was ist aus dem Land blos geworden?