Das BlödsinnAlso lt. Aussage "unseres" Waffensachbearbeiters wird da rigoros verschrottet - niemals wird aus einer "illegalen" Waffe eine legale gemacht.
Das Blödsinn
Ja. Es ist sein Eigentum....die Frage wird wohl sein, kann man an etwas, das der Erblasser nicht in legalem Besitz hatte ( ergo überhaupt nicht besaß ) überhaupt einen Erbanspruch haben?
Da steht nicht, dass andernfalls keine Erlaubniserteilung möglich wäre.(2) Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Absatz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist
Meine Erfahrung:
Das Teil wird als Fundstück behandelt und erst einmal von der Behörde eingesackt. Nach 6 Monaten hat der "Finder" einen Anspruch auf Herausgabe, sofern er bereits LWB ist. Für Leute, die keinerlei Waffenrechtliche Erlaubnis haben, ist das Teil nicht zu erwerben, also auch nicht zu erben. Umbau auf Deko bzw. Einbau einer Sperre wäre die einzige Möglichkeit.
Sehe ich zwar genauso, aber inzwischen sieht doch unser Vater Staat den Waffenbesitz als eine besondere Gnade, die er in seiner unendlichen Güte bestimmten "Privilegierten" zumißt oder auch wieder entzieht. So in der Richtung er leiht mir die von mir bezahlte Waffe, bis er sie wieder aus welchen herangezogenen Gründen auch immer einzieht ( die Erlaubnis widerruft)...wenn der Erbe nie strafrechtlicht in Erscheinung getreten ist, warum sollten man Ihm dann das Erbe entziehen? In meinen Augen währe das behördlich angeordneter Diebstahl!
D.T.
Nur wenn man seinen RA nicht einschaltet.Leider nicht, sondern vielfach gelebte Praxis.
Deko Umbau ist doch einfach, da wird der Lauf auf der Unterseite mittels Flex geschlitzt, dann sieht man es anschließend nicht und anschließend möglicherweise noch ein Stift ins Magazin geschweißt, fertig, dann darf der an die wand, die Behörde hat keine illegale Waffe mehr und fertig.
Das war einfach, schon seit ein paar Jahren nicht mehr.Deko Umbau ist doch einfach, da wird der Lauf auf der Unterseite mittels Flex geschlitzt, dann sieht man es anschließend nicht und anschließend möglicherweise noch ein Stift ins Magazin geschweißt, fertig, dann darf der an die wand, die Behörde hat keine illegale Waffe mehr und fertig.
Das hat auf der einen Seite mit dem Bedürfnisprinzip zu tun, andererseits kannst du ja erben, musst die Waffe halt nur irgendwie unbrauchbar machen. Sei es durch Umbau oder Sperre. Sperre hat den "besonderen Reiz", dass dadurch der Zwang zur sicheren Aufbewahrung nicht entfällt! Heißt also ein nicht LWB hat wahrscheinlich keinen geeigneten Safe und muss sich den dann beschaffen.wenn der Erbe nie strafrechtlicht in Erscheinung getreten ist, warum sollten man Ihm dann das Erbe entziehen? In meinen Augen währe das behördlich angeordneter Diebstahl!
D.T.
Es gab verschiedene Abstufungen, ab wann eine Waffe als Deko zu bezeichnen ist. Je nach Alter der Abänderung mussten verschiedene Sachen getan werden. Z. Bsp. Stift in den Lauf, Schlitz oder Löcher, Stoßboden im 45°-Winkel abschleifen usw...... muss der Lauf nicht auch noch zugeschweißt werden?
D.T.
Internetwaisheiten. Sowas lass ich sobald mir jemand blöde kommt vom Fachanwalt regeln. Meist reicht ein Brief und der Sachbearbeiter rudert zurück.Intressant. Und ich lebte bisher in den Irrglauben, Deutschland sei ein Rechtstaat.
Wiedermal falsch gelegen. Es kann doch nicht möglich sein, dass es davon abhängig ist, welchen Sachberater man antrifft. Die weissrussische " Demokratie" sendet Grüsse.
Wann geht ihr auf die Strasse ??????