Dachbodenfund nach Todesfall in WBK eintragen?

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...die Frage wird wohl sein, kann man an etwas, das der Erblasser nicht in legalem Besitz hatte ( ergo überhaupt nicht besaß :unsure:) überhaupt einen Erbanspruch haben?
 
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Meine Erfahrung:

Das Teil wird als Fundstück behandelt und erst einmal von der Behörde eingesackt. Nach 6 Monaten hat der "Finder" einen Anspruch auf Herausgabe, sofern er bereits LWB ist. Für Leute, die keinerlei Waffenrechtliche Erlaubnis haben, ist das Teil nicht zu erwerben, also auch nicht zu erben. Umbau auf Deko bzw. Einbau einer Sperre wäre die einzige Möglichkeit.
 
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...die Frage wird wohl sein, kann man an etwas, das der Erblasser nicht in legalem Besitz hatte ( ergo überhaupt nicht besaß :unsure:) überhaupt einen Erbanspruch haben?
Ja. Es ist sein Eigentum.
Das er keine Erwerbs- und Besitzberechtigung hatte, ändert diesen Status des Eigentums nicht.
Es gehörte ja niemand anderem. Es war sein Eigentum und natürlich real in seinem Besitz.
Eigentum wird vererbt. Für Waffen gibt es dazu eine Regelung im waffengesetz.
Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht nicht.
1. Blockierung (sofern möglich)
2. Keine Munitionserwerbsberechtigung
3. Aufbewahrungspflichten.

Der Erbe muss eher entscheiden, ob ihm das die Kosten wert sind.
Auch der Dachbodenfund kann eine unbezahlbare Erinnerung an den lieben Erblasser sein.

Über diesen Passus wird häufig gestolpert.
Das ist aber keine abschließende regelung
(2) Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Absatz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist
Da steht nicht, dass andernfalls keine Erlaubniserteilung möglich wäre.
Es ist etwas mehr Aufwand.
 
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Meine Erfahrung:

Das Teil wird als Fundstück behandelt und erst einmal von der Behörde eingesackt. Nach 6 Monaten hat der "Finder" einen Anspruch auf Herausgabe, sofern er bereits LWB ist. Für Leute, die keinerlei Waffenrechtliche Erlaubnis haben, ist das Teil nicht zu erwerben, also auch nicht zu erben. Umbau auf Deko bzw. Einbau einer Sperre wäre die einzige Möglichkeit.

wenn der Erbe nie strafrechtlicht in Erscheinung getreten ist, warum sollten man Ihm dann das Erbe entziehen? In meinen Augen währe das behördlich angeordneter Diebstahl!
D.T.
 
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wenn der Erbe nie strafrechtlicht in Erscheinung getreten ist, warum sollten man Ihm dann das Erbe entziehen? In meinen Augen währe das behördlich angeordneter Diebstahl!
D.T.
Sehe ich zwar genauso, aber inzwischen sieht doch unser Vater Staat den Waffenbesitz als eine besondere Gnade, die er in seiner unendlichen Güte bestimmten "Privilegierten" zumißt oder auch wieder entzieht. So in der Richtung er leiht mir die von mir bezahlte Waffe, bis er sie wieder aus welchen herangezogenen Gründen auch immer einzieht ( die Erlaubnis widerruft)...

Sorry, daß ich das so zynisch sehe - aber man hat ja so seine Erfahrungen:eek:
 
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Deko Umbau ist doch einfach, da wird der Lauf auf der Unterseite mittels Flex geschlitzt, dann sieht man es anschließend nicht und anschließend möglicherweise noch ein Stift ins Magazin geschweißt, fertig, dann darf der an die wand, die Behörde hat keine illegale Waffe mehr und fertig.
 
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Deko Umbau ist doch einfach, da wird der Lauf auf der Unterseite mittels Flex geschlitzt, dann sieht man es anschließend nicht und anschließend möglicherweise noch ein Stift ins Magazin geschweißt, fertig, dann darf der an die wand, die Behörde hat keine illegale Waffe mehr und fertig.

... muss der Lauf nicht auch noch zugeschweißt werden?
D.T.
 
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Deko Umbau ist doch einfach, da wird der Lauf auf der Unterseite mittels Flex geschlitzt, dann sieht man es anschließend nicht und anschließend möglicherweise noch ein Stift ins Magazin geschweißt, fertig, dann darf der an die wand, die Behörde hat keine illegale Waffe mehr und fertig.
Das war einfach, schon seit ein paar Jahren nicht mehr.

Kann man z.Bsp. sehr schön nachlesen hier: http://www.zib-militaria.de/Deaktivierte-Original-Waffen-Dekowaffen-Deko-Filmwaffen

Weil Waffen aber nur von Bümas bearbeitet werden dürfen und es noch eines Zertifikates über die Abänderungen sowie einer entsprechenden Stempelung darf Lieschen Müller das nicht in ihrem Hobbykeller machen ;-)
 
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wenn der Erbe nie strafrechtlicht in Erscheinung getreten ist, warum sollten man Ihm dann das Erbe entziehen? In meinen Augen währe das behördlich angeordneter Diebstahl!
D.T.
Das hat auf der einen Seite mit dem Bedürfnisprinzip zu tun, andererseits kannst du ja erben, musst die Waffe halt nur irgendwie unbrauchbar machen. Sei es durch Umbau oder Sperre. Sperre hat den "besonderen Reiz", dass dadurch der Zwang zur sicheren Aufbewahrung nicht entfällt! Heißt also ein nicht LWB hat wahrscheinlich keinen geeigneten Safe und muss sich den dann beschaffen.
Für einen erbenden LWB ist die Eintragung problemlos, der muss dann nur für einen Munitionserwerb ein Bedürfnis nachweisen.
 
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... muss der Lauf nicht auch noch zugeschweißt werden?
D.T.
Es gab verschiedene Abstufungen, ab wann eine Waffe als Deko zu bezeichnen ist. Je nach Alter der Abänderung mussten verschiedene Sachen getan werden. Z. Bsp. Stift in den Lauf, Schlitz oder Löcher, Stoßboden im 45°-Winkel abschleifen usw...

Die aktuell notwendigen Änderungen findet man z.Bsp. hier: http://www.zib-militaria.de/WebRoot...diaGallery/EU_Richtlinie_2018-337_Deutsch.pdf
 
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Intressant. Und ich lebte bisher in dem Irrglauben, Deutschland sei ein Rechtstaat.
Wiedermal falsch gelegen. Es kann doch nicht möglich sein, dass es davon abhängig ist, welchen Sachberater man antrifft. Die weissrussische " Demokratie" sendet Grüsse.
Wann geht ihr auf die Strasse ??????
 
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Intressant. Und ich lebte bisher in den Irrglauben, Deutschland sei ein Rechtstaat.
Wiedermal falsch gelegen. Es kann doch nicht möglich sein, dass es davon abhängig ist, welchen Sachberater man antrifft. Die weissrussische " Demokratie" sendet Grüsse.
Wann geht ihr auf die Strasse ??????
Internetwaisheiten. Sowas lass ich sobald mir jemand blöde kommt vom Fachanwalt regeln. Meist reicht ein Brief und der Sachbearbeiter rudert zurück.
 

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