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Im Großen und Ganzen ist der Wurf sicher gelungen, aber das Thema mit der Überjagung geht gar nicht. Bei größtmöglicher Sympathie für waldfreundliche, ökologisch ausgerichtete Jagd ist die Verletzung fremden Rechtsgutes ein rechtsstaatliches NoGo, dessen Verfassungskonformität man erst einmal prüfen müsste.
Ich schreibe nicht pro domo, weil ich derlei gar nicht mehr veranstalte. Das vorab. Ein gelegentliches unbeabsichtigtes Überjagen halte ich für zumutbar. Wer das komplett ausschließen mag, kann keine Drückjagd mehr veranstalten, in der es Nachbarn gibt. Auch nicht auf Schwarzwild, wo doch das Jammern der JAB landauf landab groß ist.