Jagdschein

Fex

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"Das einzige mir bekannte Bundesland, bei dem das Prüfungszeugnis nicht von einer "Behörde" im eigentlichen Sinn erteilt wird, ist das Saarland."

Und Bayern... und Baden-Württemberg....
 
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Das ist so nicht richtig Lieber Mantelträger, s.u.
Für die Durchführung der Prüfung wird von der UJ eine Prüfungskommission gebildet, deren Vorsitzender ist immer der KJM und dieser ist Angehöriger der UJ.
Die Kreisjägermeisterin oder der Kreisjägermeister berät die Jagdbehörde in jagdlichen Belangen. 2 Die Jagdbehörde kann der Kreisjägermeisterin oder dem Kreisjägermeister Befugnisse zur Erledigung im Auftrag übertragen.

§3 Jägerprüfungsordnung für Niedersachsen und Bremen

(2) Zur Prüfung ist von der Jagdbehörde zuzulassen
 

Fex

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Auch hier gilt: Jedes Bundesland hat andere Bedingungen.

Für BaWü:

Die Durchführung der Jägerprüfungen liegt in der Verantwortung des Landesjagdverbandes, der hierzu seitens des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beauftragt wurde.


Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Prüfung von Jägerinnen und Jägern (Jägerprüfungsordnung - JPrO)
Auf Grund von § 26 Absatz 2 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 12. November 2014 (GBl. S. 550), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Oktober 2016 (GBl. S. 577) geändert worden ist, wird verordnet:
§1 Prüfungsstelle, Prüfungsausschuss, Prüfungsorganisation
(1) Die Jägerprüfung organisiert und führt durch, wer nach § 26 Absatz 3 JWMG beliehen ist (Prüfungsstelle).
(2) Die Prüfungsstelle beruft eine ausreichende Zahl von Prüfungsvorsitzenden, Prüfen- den und Schriftführenden und bildet Prüfungsausschüsse.
...
Die Prüfungsvorsitzen- den, Schriftführenden und die Prüfenden werden von der Prüfungsstelle auf die Dauer von vier Jahren berufen. Die Prüfungsvorsitzenden und Prüfenden müssen im Sinne von § 17 Absatz 5 des JWMG jagdpachtfähig und Inhaber eines Jahresjagdscheins sein.
...
 
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Ist fast dasselbe wie beim TÜV - auch der ist, nicht anders wie der LJV, ein ganz normaler Verein, der von der zuständigen Behörde mit der Prüfung von Fahrzeugen betraut wurde.

Dass ist so aber nicht ganz richtig:

Der TÜV bzw. die anderen Prüforganisationen werden bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen als "Beliehene" tätig, sie sind somit faktisch Behörden!

Bei der Jägerprüfung ist es auch so!
 
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Das ist so nicht richtig Lieber Mantelträger, s.u.
Für die Durchführung der Prüfung wird von der UJ eine Prüfungskommission gebildet, deren Vorsitzender ist immer der KJM und dieser ist Angehöriger der UJ.
Die Kreisjägermeisterin oder der Kreisjägermeister berät die Jagdbehörde in jagdlichen Belangen. 2 Die Jagdbehörde kann der Kreisjägermeisterin oder dem Kreisjägermeister Befugnisse zur Erledigung im Auftrag übertragen.

§3 Jägerprüfungsordnung für Niedersachsen und Bremen

(2) Zur Prüfung ist von der Jagdbehörde zuzulassen
Das stimmt nicht, bzw. gilt nur für den kleinen Bereich, den du zitierst. Andere BL sind da anders aufgestellt.
 
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Dass ist so aber nicht ganz richtig:

Der TÜV bzw. die anderen Prüforganisationen werden bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen als "Beliehene" tätig, sie sind somit faktisch Behörden!

Bei der Jägerprüfung ist es auch so!
Da hätte ich gern mal einen Link zu. Auch wie man eine Quasibehörde wird.
Wer will kann seine Jägerprüfung machen ohne dass die Behörde damit irgendetwas zu tun hat.
Ist ja keine "Rsidenzpflicht"
Hier beginnt die Behörde ihre Arbeit, wenn ich bei ihr den Antrag abgeben. Den auf Jagdschein, nicht für mein privates Freizeitvergnügen. Die Ablehnung der Prüfung kann auch niemandem verwehrt werden. Egal was er auf dem Kerbholz hat. Jeder darf sich zum Jäger ausbilden lassen.
Wäre ja auch noch schöner, wenn der Staat bestimmt wer Fussball spielt, singen geht oder sich eben anders (Natur) weiterbildet.
 
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"Das einzige mir bekannte Bundesland, bei dem das Prüfungszeugnis nicht von einer "Behörde" im eigentlichen Sinn erteilt wird, ist das Saarland."

Und Bayern... und Baden-Württemberg

In Bayern wird die Jägerprüfung vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchgeführt.

Was soll dieses Amt bitte sein, wenn nicht eine Behörde???
 
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Beliehene werden also nicht zur Behörde. Gut.
Insgesamt hats auch nichts mit der Sache zu tun.
Ich wollte ja die Beleihung der Prüfungsorganisation sehen. Nicht die Definition.
 
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Wenn die eigene Meinung wiederlegt wird, hat das also plötzlich nichts mehr mit der Sache zu tun?

Das Bestehen der Jägerprüfung ist ein Verwaltungsakt, und Verwaltungsakte können in Deutschland ausschließlich von Behörden erlassen werden!
 
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SIe wurde keineswegs widerlegt. Durch wen und was denn?

Selbst für den Fall, dass die Behörde die Prüfung abnimmt, bedarf es dazu keines Führungszeugnisses oder dergleichen.
Du verwechselst die Ausstellung von Erlaubnisdokumenten mit Ausbildung und Prüfung.
 
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Möglicherweise sehe ich das ja zu einfach - aber einen Jägerkurs mit Prüfung kann m.E. jeder machen. Ob er Dann mit diesem Prüfungszeugnis einen Jagdschein bekommt, entscheidet die UJB - und dazu fordert sie ein erweitertes Führungszeugnis an. Wenn darin wesentliche Eintragungen sind dann darf sie den Jagdschein nicht ausstellen.

CD
 

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