Kleine Anmerkung (ohne die Absicht, diesen Thread kapern zu wollen) - das Waffengesetz schreibt nur vor, dass ein Schloß am Futteral sein muss. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass das Futteral mit diesem Schloß verschlossen sein muß. Man kann also auch ein Vorhängeschloß an den Trageriemen hängen, um gesetzeskonform zu sein.
Natürlich ist das Korinthenkackerei. Aber wer hat angefangen damit beim Waffenrecht?
Ok, Schluss an dieser Stelle.Kleine VERSCHLOSSEN gegen ABGESCHLOSSEN Diskussion.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Liebe alle,
bei einigen Dokumentarfilmen, namentlich in Schottland gedreht, fällt mir immer wieder auf, dass die Gewehre da meist im Futteral mitgeführt werden.
Bei uns kenne ich keinen, der sein Gewehr im Futteral führen würde. Einerseits wegen verpasster Chancen, andererseits wegen zusätzlichem Gewicht. Bei Regen kommt auch das Gewehr unter den Regenschutz, also ein wirklicher Nutzen ist mir noch nicht unter gekommen.
Für den Transport im Auto? Ja, notfalls, wenn noch Skistöcke dabei sind. Für die Aufbewahrung? Eher nicht.
Hab ich was verpasst?
Klar, schick können die schon sein ...
Die Schotten jagen ja auch völlig anders als wir. Bei der Flugwildjagd haben die Schützen feste Stände, die Flinten haben keine Riemen, also braucht die Waffe auf dem Weg zum Stand nicht schußbereit sein.
Hier sind es vorwiegend die Jagdgäste mit gelben/roten Kennzeichen, welche mit Futteral zum DJStand rennen...
schön einladungskonform
zerlegt im Schinkenfutteral, auf einer größeren DJ