Wie geht es denn in die Bewertung ein, dass das Teil keine Möglichkeit bietet, einfach so auf eine Waffe montiert zu werden?
Jemand mit einem berechtigten Interesse. Dabei ist es nicht mit 10€ getan.
Deshalb umgeht man den Aufwand.
Ev. hat sich das eben auch in Kürze erledigt.
Wir wissen aber nicht, was dann tatsächlich im neuen WaffG stehen wird.
Momentan spart man sich die Kosten de Bescheids.
Es kann natürlich auch eine Staatsanwaltschaft eine Einschätzung des BKA im Rahmen ihrer Ermittlungen anfordern.
Das Ergebnis kommt dann jedoch nicht sehr zeitnah an die Öfffentlichkeit.
Es besteht für diese ja generelles Umgangsverbot (also auch kein bloßer Besitz).
Nun bleibt weiter die unklare Einstufung des Geräts. Wie mehrfach von verschiedenen Leuten hier (und an anderen Diskussionsorten) erwähnt: unklar bis heikel.
Das haben viele Leute oft gehört und dennoch nimmt weder einer das geschäft aus der tritt sonstwie selbstsicher damit auf.Lieber Mantelträger,
sämtliche Vorsatz- / Nachsatzgeräte sind u. A. für den Gebrauch auf der Waffe gewidmet. Allerdings mit dem Hinweis, daß dies in D nur mit behördlicher Beauftragung / Genehmigung legal ist. Für Jedermann legal sind sie alleine oder auf einer anderweitigen Tagesoptik verwendbar. Dual Use eben.
Wird beispielsweise das Liemke Merlin illegal, weil Liemke ein Foto in seiner Produktbeschreibung hat, auf der das Gerät auf einer Waffe montiert ist?
Nein, genau wie das Pard ist unb bleibt das Gerät ein DualUse-Gerät, das eben beides kann und damit legal zu erwerben und zu besitzen ist.
Viele Grüße
Ratatoskr