Technische Daten von Nachtsichtgeräten

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolfgang Froelich:
Hallo DD.,meine Meinung habe ich angegeben,wenn Du Lust siehe unsere oder auch andere Internetseiten da findest Du
alle Daten.Wir haben nur zufriedene Kunden und noch keinerlei Probleme gehabt.Jedem Kunden steht es bei uns frei in stockdunkler Nacht und ohne jegliches Restlicht unsere Geräte hier bei uns auszuprobieren nach Terminvereinbarung auf Entfernungen auch noch über 100m.
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<HR></BLOCKQUOTE>

Jetzt frag ich mich doch - ganz naiv - welcher Kunde, der eine Nachtsichtauslandslösung gekauft hat, beschwert sich hinterher. Er weis doch genau, das er mit einem Fuß im Gefängnis steht. Meiner Meinung nach rechnen die Anbieter von Nachtziellösungen fest damit, daß der Kunde hinterher den Mund hält.

Das Meister Froelich zu den Anbietern gehört zeigt ja seine Web-Seite überdeutlich.
Zitat:
Spezielle Anforderungen für die Nachtjagd im Ausland verlangen jedoch nach einer Problemlösung.

Die Problemlösung finden Sie mit Sicherheit in unseren Angeboten !

Für alle Fragen bezüglich der Anwendung von Nachtsichtgeräten in der jagdlichen Praxis im Ausland, stehen wir Ihnen gern persönlich oder telefonisch jederzeit zur Verfügung.

Wir machen Ihre Tageslichtoptiken zu Nachtsichtoptiken
Zitat Ende.

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
Da werden Dinge hier behauptet die jeglicher
gesetzlicher Sachlage wiedersprechen und zwar;
Nachtsichtgeräte sind keine verbotenen Gegnstände unter diesen Begriff fallen ausschließlich"Nachtzielgeräte".
Im §37 WaffG.u.§19 des BJG ist eindeutig festgehalten das Nachtsichtgeräte in Verbindung mit einem Zielfernrohr nicht benutzt werden dürfen.
(Fällt unter Benutzung einer künstlichen Lichtquelle!!)Ich möchte nicht wissen wieviel
sogenannte Waidmänner mit einer künstlichen Lichtquelle die Jagd ausgeübt haben.Darunter fallen sowohl jegliche Taschenlampen Autoscheinwerfer.Niemand braucht den Gesetzgeber zu scheuen indem in unseren Internetseiten keine"Nachtzielgeräte"offeriert werden sondern ausschließlich Nachtsichtgeräte.Der Verkauf dieser Geräte und Besitz ist erlaubt.Also im Gegensatz wie hier angeführt muß niemand scheuen bei berechtigten Reklamationen nach uns zukommen.
Was einer mit seinen "Nachtsichtgeräten"macht bleibt jedem selbst überlassen und wenn er seinen Jagdschein und Waffenbesitzkarte liebt und nicht vorbestraft sein möchte wird sich hüten eine Anwendung in Verbindunbg mit einem Zielfernrohr in der BRD zumachen.Nachtsichtgerte sind keine verbotenen Nachtzielgeräte nach §37WaffG.Abs.Nr.3 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">ZitatBekannt sind uns die Anwendung im östllichen Ausland ja sogar Afrikajäger nutzen diese Lösungen.
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[ 17. Februar 2002: Beitrag editiert von: Wolfgang Froelich ]

[ 17. Februar 2002: Beitrag editiert von: Wolfgang Froelich ]
 
A

anonym

Guest
Unser liebes Forummitglied Amadeus
müsste sich einmal Gesetzeskundig machen und
präzis die §37WaffG.u.§19 des BJG studieren bevor er hier die Dinge ins Forum bringt die jeglicher Gesetzgrundlage wiedersprechen. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat§37WaffG.u.§19 des BJG stdieren und zwar präzis bevor hier scharf geschossen wird.
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[ 17. Februar 2002: Beitrag editiert von: Wolfgang Froelich ]
 
A

anonym

Guest
Hallo Wolfgang,

jetzt muss ich mal deutlich werden.

Erst einmal vielen Dank für die freundliche Belehrung! Recht viel Neues hat das nicht gebracht.

Wenn (und davon gehe ich fest aus) der Einsatz von Nachtzieloptiken bei uns erlaubt wird, dann brauchen wir uns mit einen solchen Firlefanz auch nicht mehr zu beschäftigen.

Und dann (auch davon gehe ich fest aus) wird
uns Zeiss, Swarovski, Leica und Co. mit qualitativ sehr hochwertigen Produkten überzeugen.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger...
 
A

anonym

Guest
Hallo Fox 01.,auf Deine Antwort kann ich nur nochmals betonen das ich nicht von billigen russ.Geräten gesprochen habe.Hierüber kann man sich jegliche Diskussion ersparen.
Nachtzielgeräte werden Gott sei Dank niemals bei uns in der BRD erlaubt werden ansonst wäre die Jagd vorbei und das letzte Halali könnte geblasen werden.Bitte informiere Dich richtig und das geht nur durch Probe der
verschiedenen auf dem Markt befindlichen Geräte.Z.Zt.sind jedoch führend alle Hersteller aus USA gegenüber unseren deutschen Herstellern.Die USA hat nun einmal die größten Forschungen auf diesem Gebiet vorgenommen und der Hersteller für das USA-Militär nämlich ITT ist führend auf diesem Gebiet und wird auch nicht von einer europäischen Herstellerfirma erreicht geschweige übertroffen. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">ZitatHoffentlich niemals Nachtzielgeräte in der
BRD erlaubt.Dann könntet Ihr das Letzte Halali gleich blasen!
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[ 17. Februar 2002: Beitrag editiert von: Wolfgang Froelich ]
 
A

anonym

Guest
Hallo Wolfgang,

gerade mit Hinblick auf die explodierende Schwarzwildpopulation wird (nach meiner Meinung) über kurz oder lang die Nachtzieloptik bei uns Einzug finden.

Schlimm ist, dass dadurch (mancherorts) das sonstige Schalenwild auf der Stecke bleien wird.

Hier muss dann jeder für sich entscheiden.

Der verantwortungsbewusste (wahre) Jäger wird ohne zu zögern das richtige Verhalten an den Tag (bzw. Nacht) legen.

Für den Rest bleibt nur ...
 
A

anonym

Guest
Hallo so wie gegen die Waffengesetznovelle von seiten der Jägerschaft und Sportschützen ein Veto eingelegt wird so wird hoffentlich auch von seiten des LJV und des DJV ein Veto
gegen diese Geräte eingelegt.Nicht nur das
Schwarzwild sondern allgemein alles Schalenwild würde ausgerottet werden.
Jagd vorbei Halali!
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A

anonym

Guest
Ein interssantes Detail aus der Vergangenheit:
In Ungarn war lange Zeit die auf das Zielfernrohr aufgeklemmte Taschenlampe gesetzliche Vorschrift für die Nachtjagd auf Sauen. Grund dafür war die schlechte Nachtoptik mit der die ungar. Jäger ausgerüstet waren, da keine bessere zu finanzieren war bzw diese gar nicht erhältlich war.

Die durchgehende Meinung der Ungarn damals war aber, dass dies nichts bringen würde, da die Sauen nach einiger Erfahrung beim Aufblitzen der Lampe so schnell abgingen, dass man kaum zu Schuss kam.

Bei den Nachtzielgeräten stimme ich Wolfgang zu, dass diese absolut abzulehnen sind. Mit der heutigen Optik haben wir den Zenith der Chancenverlagerung zugunsten des Jägers erreicht, jede weitere Chancenerhöhung würde der Jagd ihr wesentliches Element nämlich die Ungewissheit auf Grundlage der Chancen"parität" nehmen.

Bei einer sachlich notwendigen Wildstandsreduktion, die ja per se kaum mehr etwas mit der Jagd im Sinne von Weidwerk zu tun hat, wird das Thema schwierig. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass durch gebrochene Dämme die Fluten kaum mehr zurückfliessen.

Bei mir im Jagdhaus kugelt seit Jahren ein heute über 5.000.- &#8364; teures Nachtsichtgerät herum, das kein Mensch benützt, da der Gebrauchswert gleich null ist.

Gruss

H.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolfgang Froelich:
Unser liebes Forummitglied Amadeus
müsste sich einmal Gesetzeskundig machen und
präzis die §37WaffG.u.§19 des BJG studieren bevor er hier die Dinge ins Forum bringt die jeglicher Gesetzgrundlage wiedersprechen. §37WaffG.u.§19 des BJG stdieren und zwar präzis bevor hier scharf geschossen wird.
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<HR></BLOCKQUOTE>

Herr Froelich,

ich bin nicht Ihr und damit nicht "unser".

Der Inhalt der relevanten Paragraphen ist mir bestens bekannt. Ihnen hoffentlich auch.

Wer eine Nachtziellösung kauft - ich bleibe bei diesem Begriff - und diese in Deutschland benutzt macht sich strafbar. Dabei reicht es schon, jemanden mit so einem Gerät im Revier zu erwischen.

Sie verkaufen Restlichtverstärker zum Aufstecken auf das Zielfernrohr. Sie werben damit, wie gut man damit schießen kann. Zitat aus Ihrer Webseite:
Der Okular-Booster wird mittels eines Adapters auf den Zielfernrohr-Okulartubus aufgeschoben.Variables Zielfernrohr mindestens auf 3fache Vergrößerung eingestellt indem jede höhere Vergrößerung die Restlichtverstärkung mindert. Okulareinstellung des Zielfernrohres auf 0-Punkt stellen.
Scharfeinstellung erfolgt ausschließlich am Objektiv und der Scharfeinstellung des Okulares am Booster
Schussentfernungen über 100m möglich.
Bei sehr schlechten Restlichtverhälnissen und auch bei absoluter Dunkelheit wird der integrierte IR-Strahler jeweils zugeschaltet.
Zitat Ende.

Sie nennen so etwas - verbrämt - eine "Nachtsichtlösung für die Auslandsjagd". Ich nenne so etwas eine Nachtziellösung. Was dem Zweck dieser Vorrichtung wohl eher entspricht.

Ja glauben Sie denn wirklich, das alle Ihre Kunden das Zeug nur im Ausland benutzen? So naiv kann man wirklich nicht sein. Wer es aber im Inland benutzt der macht sich strafbar und das wissen Sie genau.

Ich bleibe dabei, wer Dreck am Stecken hat wird nicht reklamieren.

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
Hallo Benutzername Amadeus.,
Na ja dann halt diese Anrede.Nochmals und letztmalig diese Nachtsichtgeräte die auch als Nachtjagdlösung zugebrauchen sind kann jedermann frei erwerben und auch besitzen.
Wenn jemand diese Nachtsichtgeräte in Verbindung mit einem Zielfernrohr in der BRD benutzt macht er sich nach den Ihnen bekannten Gesetzes strafbar und der Jagdschein und Waffenbesitzkarte sind weg gefolgt von einer Mindeststrafe von 90Tagessätzen.Man keinen davon abhalten in der BRD diese Lösung zubenutzen,das muß jeder selbst verantworten.Ihre Ansicht wer ein solches Gerät in einem Revier in der BRD
bei sich führt mache sich strafbar ist vollkommen irrig.Sie müssen Ihm nachweisen können das er damit in Verbindung mit einem Zielfernrohr geschossen hat.Das kann keiner es sei denn er wäre Augenzeuge dabei gewesen.
Jetzt aber entgültig Schluß.Viele Kunden jagen damit in Ungarn/Tschechien/Russland/Bulgarien ja sogar in Afrika,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">ZitatAlso doch jetzt endlich Schluß mit diesen Disskussionen,
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolfgang Froelich:
Hallo Benutzername Amadeus.,
Na ja dann halt diese Anrede.
<HR></BLOCKQUOTE>

versuchen Sie es doch einfach mit "Hallo Amadeus" oder "@Amadeus". Das würde dann in etwa den Gepflogenheiten dieses Forums entsprechen.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolfgang Froelich:

Nochmals und letztmalig diese Nachtsichtgeräte die auch als Nachtjagdlösung zugebrauchen sind kann jedermann frei erwerben und auch besitzen.
Wenn jemand diese Nachtsichtgeräte in Verbindung mit einem Zielfernrohr in der BRD benutzt macht er sich nach den Ihnen bekannten Gesetzes strafbar und der Jagdschein und Waffenbesitzkarte sind weg
<HR></BLOCKQUOTE>

So ist es.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolfgang Froelich:

gefolgt von einer Mindeststrafe von 90Tagessätzen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Wo Sie das herhaben weis ich nicht.
Die Strafvorschrift lautet:"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ....

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolfgang Froelich:

Man kann keinen davon abhalten in der BRD diese Lösung zubenutzen,das muß jeder selbst verantworten.
<HR></BLOCKQUOTE>

Diese Einstellung habe ich erwartet.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolfgang Froelich:

Ihre Ansicht wer ein solches Gerät in einem Revier in der BRD
bei sich führt mache sich strafbar ist vollkommen irrig.Sie müssen Ihm nachweisen können das er damit in Verbindung mit einem Zielfernrohr geschossen hat.Das kann keiner es sei denn er wäre Augenzeuge dabei gewesen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Es bleibt den Juristen, zu klären, ob der "Beweis des ersten Anscheins" nicht genügt um eine Beweislastumkehr zu bewirken, wenn jemand mit einer Nachtziellösung im Revier angetroffen wird, man einen Schuß hörte und das frisch erlegte Wild gefunden wird.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolfgang Froelich:

Viele Kunden jagen damit in Ungarn/Tschechien/Russland/Bulgarien ja sogar in Afrika,
<HR></BLOCKQUOTE>

Und wohl auch in Deutschland!?

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolfgang Froelich:

Also doch jetzt endlich Schluß mit diesen Disskussionen,
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Nein Herr Froelich, Sie bestimmen nicht wann hier ein Thread geschlossen wird. Immerhin haben Sie aber die Möglichkeit, sich nicht mehr daran zu beteiligen.

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
Hallo Amadeus.,darauf kannst Du Gift nehmen das zu diesem Thema absolut Funkstille herrschen wird.
Übrigens was 90Tagessätze anggeht so habe ich beim Landgericht eine Verhandlung verfolgt,dabei ging es jedoch um ein Nachtzielgerät und nicht um ein Nachtsichtgerät welches benutzt wurde.
Bekanntlich schwirren auf den Flohmärkten überall russ.Nachtzielgeräte herum ja sogar offen im Ebay angeboten schon.
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A

anonym

Guest
Warum so hitzig?

Nachstichtlösung / Auslandsjagd / Problemlösung beim Scharzwild / etc. etc.

Wir alle kennen diese Anzeigen.
Und selbstverständlich verkaufen die
Händler an jeden, der sich des leisten
kann und will.

Ob des bei uns verboten ist oder nicht,
es ist auf alle Fälle ein Nachfragepotential da.

Oder aus welchem Grund gibt eine doch recht gute Auswahl von Anbietern? Für den Jäger bei der Auslandsjagd?

Ich denke keiner hier ist so blauäugig, dies anzunehmen.

Und ganz gerade herausgesagt:

Mit Nachtzielgerät sauber angesprochen und mit einem gut plazierten Schuss gestreckt

oder

den künstlichen Mond aufblitzen lassen und einen "Heidewitschka-Schuss" rausgeschickt

So schaut die Realität mancherorts aus.
Und wenn des schon so ist, dann lieber mit
Nachtzielgerät.

Damit keine Missverständnisse aufkommen. Bei mir ist keine solch geartete Optik im Einsatz. 3-12 x 56 LP ist mein persönliches Limit. Und als Taschenlampe hab ich eine Mini
Mac-Light.

Ich würde die Zulassung von Nachtzielgeräten sehr befürworten. Auch und gerade mit Hinblick auf die saubere Ausführung der handwerkliche Arbeit des Jägers bei der Jagd auf das Schwarzwild.

Aber wer von uns hier ist so blauäugig zu glauben, dass es bei der Jagd auf Schwarzwild bleibt...

Schlimme Sache!

Wir sind schon lange dabei ein gutes
Stück unserer Jagdkultur zu verlieren.

...und zwar sehenden Auges.

Und die Jäger die Waidgerechtigkeit, Jagdethik und auch Brauchtum vorleben, werden wieder ein bisserl weniger...
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von fox01:
Warum so hitzig?

Nachstichtlösung / Auslandsjagd / Problemlösung beim Scharzwild / etc. etc.

....Und die Jäger die Waidgerechtigkeit, Jagdethik und auch Brauchtum vorleben, werden wieder ein bisserl weniger...
<HR></BLOCKQUOTE>

Und alles was Du sagst ist leider so wahr!

WH
Amadeus
 

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