Aufgeflogener Trick, Endlosschleife "erfinden".
Erfüllungsgehilfe Jagdbehörde macht Anfrage beim heimischen LKA.
Es erfolgt späte Antwort, alles gut, aber mit Hinweis "Möglicherweise gibt es weiterführende Erkentnisse aus Bundesland XYZ, die Informationsbeschaffung erfolgt in eigener Zuständigkeit".
(Diese "Verschwurbelung" erfährt der Antragsteller im Normalfall nicht, das Amt ist hier vom Dienstherren zur Verschwiegenheit verpflichtet)
Ansonsten wäre es einfach zu widerlegen, nämlich durch Selbstauskunft wei "alter SAck" es schon geschrieben hat.
Dort muss der Hinweis "Möglicherweise..." zu finden sein, wenn er denn konkret vorhanden wäre.
Folge ?
Jagdbehörde fragt devot dort an und "lässt warten".
Konsequenz ?
Die 6 Monate der heimischen LKA Beauskunftung sind vergangen, Auskunft ungültig, das Spielchen beginnt von vorne.
Untätigkeitsklage dagegen zwecklos.
Fazit ? - nicht ganz ernst gemeint
Eine Behörde sollte keine studentischen Aushilfen beschäftigen !
Die haben gute Augen und Ohren, besonders wenn sie aus norddeutschen Jägerfamilien kommen !
Dieser Vorgang liegt einem Jagdverband inzwischen mit belastbaren Unterlagen vor.
Schauen wir, wer wie bei wem am Tropf hängt.
Also, jeder der wartet, schriftliche Anfrage um den Grund der verzögerten / verschleppten Bearbeitung in Erfahrung zu bringen. Die Behörde ist dazu auskunfstpflichtig !
Falsch ist die urdeutsche Taktik, Maul halten, nicht auffallen.
Arbeit muss man dem System machen - das ist auch besser für jeden Einzelnen, der sich ja nichts vorzuwerfen hat.
Wir sind keine Bittsteller sondern haben Rechte !
MiFa