Darf man nach deiner Quelle fragen? Im EStG stehen da mWn andere Sachen
Eine GbR entsteht automatisch, wenn mehrere sich mit einem gemeinsamen Ziel zusammentun, einen schriftlichen Vertrag bedarf es dazu nicht. Ist kein Vertrag geschlossen gelten die im BGB festgelegten Regeln. Da sollte man zumindest prüfen, ob man das so will.
Gewinne und Verluste werden in der GbR anteilig der jeweiligen Quote an der Gesellschaft auf die Gesellschafter verteilt und von denen im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert.
Damit die Verluste der Jagd geltend gemacht werden können wird es regelmäßig an der dauerhaften Einkunftserziehlungsabsicht fehlen.