Drücke dir die Daumen. Ich habe im Sommer vergangenen Jahres ein kleines feststehendes Spyderco (Klingenlänge < 12 cm) bei einem Händler in den USA bestellt. Das gleiche Messer hatte ich vor mehreren Jahren schon in einmal in Deutschland gekauft, leider verloren und bekam das Messer hier nicht mehr.
Beim Prüfen des Paketinhalts auf dem Zollamt eröffnete mir der Zöllner dann, daß ich dieses Messer nicht einführen könne, da laut EU Produktsicherheitsverordnung a) eine deutschsprachige Bedienungsanleitung und b) ein Vertreter des Herstellers bzw. Inverkehrbringer mit Sitz in Deutschland vorhanden sein müsse. Im Laufe der nachfolgenden Diskussion fiel dann seitens des Zollbeamten tatsächlich der Satz – ich zitiere – "Stellen Sie sich vor, Sie verletzen sich mit dem Messer, wen wollen Sie dann verklagen, wenn es hier keinen Inverkehrbringer gibt."
Kein weiterer Kommentar...
Ich hatte glücklicherweise noch den Kaufbeleg des ersten Messers und habe Kontakt mit dem deutschen Spyderco Importeur aufgenommen, der mir dann per E-Mail eine Art allgemeinen "Waschzettel" zum Umgang mit Messern und eine Bestätigung, daß er in allen Fällen und Fragen zum Messer Ansprechpartner in Deutschland ist zur Verfügung stellte.
Damit noch einmal zum hiesigen Zollamt, das sich dann allerdings fachlich nicht in der Lage sah, den Sachverhalt abschließend zu prüfen. Messer ging daraufhin mit den neuen "Unterlagen" zur zolltechnischen Prüfung nach Darmstadt und schon nach drei weiteren Wochen konnte ich mein Messer abholen... Irgendetwas läuft schief in diesem Land!