Genau....den Jagdhund kann man ja auch Kopfhörer aufsetzen, so ein ,,Stens" zu machen wegen ca. 30 db lachhaft.
MfG.
Wenn man es nüchtern betrachtet, ist Thüringen eines der wenigen Bundesländer, dass das WaffG noch gem. der einschlägigen Verwaltungsvorschrift umsetzt, die eigentlich handlungsleitend sein sollte. Und das ist grundsätzlich auch richtig so, denn darin steht, dass Schalldämpfer nur im unumgänglichen Ausnahmefall genehmigt werden sollen. Und allen Jägern einen zu geben, ist eben kein Ausnahmefall mehr. Dass die meisten anderen Länder es anders machen, ist zwar zu begrüßen, formal aber eben auch nicht richtig.
Richtig wäre, jetzt in der Konferenz der Waffenrechtsreferenten der Länder eine Änderung der Vorschrift zu beschließen. Wenn da drin steht, dass bei Jägern grundsätzlich ein Bedürfnis für den Erwerb anzuerkennen ist, ist schon alles im Lot, denn das WaffG selber legt sich da ja nicht fest.
Weil man sich aber mit den Urteilen in Berlin/Brandenburg und der eigenen Interpretation und politischen Befindlichkeiten und dem Abschreiben unsinniger Urteilsbegründungen in eine argumentative Sackgasse manövriert hat, ändert man jetzt halt das WaffG. Auch gut, und unterm Strich etwas nachhaltiger als die Modifikation der WaffVerwV.
Ich freue mich jedenfalls, nächstes Wochenende endlich auch in Thüringen mit Dämpfer jagen gehen zu können und drücke den Thüringer Jägern die Daumen, dass die Änderung des WaffG schnell kommt.